AFAIK darf man 2 Typeratings aktiv ausüben und beliebig viele besitzen (was sinnlos ist, weil sie natürlich nach einer gewissen Zeit ohne Flüge auf der angegebenen Type verfallen)
In Deutschland nicht. Hier gibt es nur einen gültigen Lizenzeintrag. Möchte man ein anderes Muster fliegen muß ein Typrating darauf gemacht werden und der alte Flieger erlischt.
Was dafür gemacht werden muß und welche Muster man mit einem Eintrag fliegen darf, regelt die 1.DV LuftPerV. und die JAR OPS.
Ich habe mal einen Auszug aus dieser Verordnung angehängt, dort kann man sehen, was man mit welchem Lizenzeintag fliegen darf.
Oder gibts etwa Sonderregelungen, dass einer mit Airbus-Rating keines für Boeings machen darf und umgekehrt?
Sicher dürfen die das, aber wird zum Beispiel die für die A320 Baureihe gemacht, darf man keine B737 mehr fliegen. Möchte man das wieder, geht das erst nach einem erneuten Typrating.
Macht auch, denke ich mal Sinn, da Airbus eine ganz andere Philosophie hat.
Viele Grüße