Wo steht bei den Menschenrechten was von einem Recht aufs Posten?
Stimmt, demokratische Grundrechte passt da besser
Woher soll da ein Online-Shop, der sonstwo sitzt, wissen? Wenn ich als EU-Bürger beim FSS ein australisches Addon erwerbe, kann das weder FSS noch der australische Hersteller wissen. Wenn ein Produkt im Laden käuflich ist, dann stimmt das sicher, aber online?
Naja, es ist halt so, wenn man einen Onlineshop hat, dann muss man ja Ware verschicken, und wenn man das tut, dann ist es ja außerhalb der EU ein Exportgeschäft, also muss ja ein Firmensitz vorhanden sein ...
Wenn man nun seine EULA so konstruiert, dass die Klauseln in manchen Ländern, in die ja per Versand exportiert wird, keine Gültigkeit haben, egal ob der Nutzer sie anklickt oder nicht - das hatten wir schon mit MS und den Betriebssystemen
- dann hat man halt in´s Leere geschossen als Hersteller mit seinen "Drohungen"
Grundsätzlich gilt in Deutschland:
Der Käufer hat in Deutschland das Recht die EULA als AGB zu betrachten, das bedeutet also, die EULA muss vollständig lesbar VOR dem Onlinekauf verfügbar sein, das bedeutet allerdings noch nicht, dass er daran gebunden ist, denn
BGB §307,
BGB §308 und
BGB §309 regeln das Recht auf die Verwendung von erworbenem Eigentum und die Rechte der Verträge mit den Klauseln, die zustande kommen - Da mache ich mir deshalb keine weiteren Sorgen