Hat man als Airliner-Pilot eine Versicherung,die solche "Zwischenfälle" bezahlen,oder wie läuft das im Schuldenfall ab
Gott sei Dank muß keiner so etwas selber bezahlen, es sei denn er hat grob Fahrlässig gehandelt. Würde heißen vorsätzlich.
Der Betreiber muss versichert sein, da seine Mitarbeiter einer sogenannten Gefahr geneigten Tätigkeit nachgehen.
Dies bezieht sich in Deutschland nicht nur auf Rudergänger, sondern auf alle Branchen, wo teures Gerät den Mitarbeitern anvertraut wird.
Also auch auf einen "Schrauber" oder LKW Fahrer usw.
Viele Grüße