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Donnerstag, 2. November 2006, 17:01

Airliner Pilot bis 65?

Piloten klagen gegen Diskriminierung

Erstmals wird vor einem deutschen Gericht ein prominenter Rechtsstreit um das neue Antidiskriminierungsgesetz verhandelt. Drei Kapitäne klagen gegen die Lufthansa, weil die größte deutsche Fluglinie ihre Piloten bereits mit 60 in Rente schickt.

Der Fall ist ab Montag Thema vor dem Frankfurter Arbeitsgericht (Az.: 6 Ca 7405/06). Die Kläger werfen der Lufthansa vor, dass sie wegen ihres Alters benachteiligt werden. Die Piloten berufen sich dabei auf das seit August geltende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Der Fall ist juristisches Neuland. Das Urteil der Richter könnte als Grundsatzentscheidung auch für andere Branchen von erheblicher Bedeutung sein.
Die Altersgrenze für Piloten stelle eine "evidente unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters im Sinne des AGG dar", heißt es in der Klageschrift, die der FTD vorliegt. Die Kapitäne wollen erreichen, dass sie bis zu einem Alter von 65 Jahren fliegen können.

Nach FTD-Informationen zielen die Kläger darauf ab, dass der Fall an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verwiesen wird. "Das könnte ein Präzedenzfall werden, bei dem der EuGH das letzte Wort hat", sagte Gregor Thüsing, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Bonn.

Die Bundesregierung hatte mit dem Gleichbehandlungsgesetz EU-Vorgaben erfüllt. Von vornherein war es umstritten; wegen verfassungsrechtlicher Bedenken hatte Bundespräsident Horst Köhler seine Zustimmung hinausgezögert. Die Einführung der Antidiskriminierungsregeln bereitet vielen Unternehmen große Umstellungsprobleme. Selbst Rechtsexperten sind unsicher, wie weitreichend die Vorgaben sind.
Die Lufthansa lehnt eine längere Beschäftigung ihrer Piloten ab. Die Fluggesellschaft beruft sich dabei auf den bestehenden Tarifvertrag und frühere Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts. "Wir halten uns an alle gültigen Verträge", sagte ein Lufthansa-Sprecher. Zudem sehe auch das Gleichbehandlungsgesetz Fälle vor, in denen eine Altersbeschränkung rechtens sei.

Dem widersprechen die Kläger. "Das Gesetz erlaubt nur in eng umgrenzten Ausnahmefällen eine Ungleichbehandlung wegen des Alters, und zwar nur dann, wenn diese erforderlich ist", heißt es in der Klageschrift. Die Anwaltskanzlei Helmig & Huschke, die den Fall betreut, vertritt insgesamt zwölf Piloten und will weitere neun Klagen nachreichen.

Die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) weist Forderungen nach einem späteren Rentenbeginn mit dem Hinweis auf Sicherheitsrisiken zurück. "Unser oberstes Ziel ist die Sicherheit", sagte ein VC-Sprecher. "Wir halten es für sinnvoll, mit 60 aufzuhören."

Das deutsche Recht und internationale Regeln gestatten die Ausübung des Pilotenberufs bis zum 65. Lebensjahr. Zudem sind für die Pilotenlizenz ohnehin regelmäßig medizinische und technische Checks vorgeschrieben.

An anderer Stelle hat die Lufthansa auf die strengeren Antidiskriminierungsregeln bereits reagiert: In ihrer Stellenausschreibung für Flugbegleiter fordert der Konzern mittlerweile nur noch ein Mindestalter von 18 Jahren. Bislang galt ein Alter zwischen 18 und 40 Jahren als Voraussetzung.

Auch in anderen Branchen gibt es vergleichbare Altersgrenzen, die mit dem neuen Gleichbehandlungsgesetz angefochten werden können. So dürfen beispielsweise niedergelassene Ärzte nur bis zu einem Alter von 67 Jahren Kassenpatienten behandeln. Allerdings soll diese Regel mit der Gesundheitsreform zumindest für Gebiete mit Ärzteknappheit außer Kraft gesetzt werden.

Quelle: FTD

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Donnerstag, 2. November 2006, 17:41

RE: Airliner Pilot bis 65?

Bin gespannt was da rauskommt...vor allem auch weil die Pilotenvereinigung die drei NICHT unterstützt :hm:

:bier:
Gruß


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Donnerstag, 2. November 2006, 18:09

Ich auch, denke aber mit 60 sollte man sich keinen Streß mehr machen und nur noch mit einem Kleinflieger zum Spaß fliegen.

Viele Grüße Karl

AirVia

The Dentist

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Wohnort: EDDM/Freising

Beruf: Zahnmedizinstudent

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4

Donnerstag, 2. November 2006, 19:25

Piloten der Bundewehr werden mit 55 in Pension geschickt, Jagdflieger sogar schon mit 45. Und da beschwert sich auch keiner.
Best regards
Thorsten, CEO "Air Via virtual Bulgarian Airways"


G-RYAN

Anfänger

wcf.user.posts: 360

Wohnort: Schweden,(ESGP)

Beruf: Virtueller Pilot

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Donnerstag, 2. November 2006, 20:23

Das ist doch Schön ,immerhin würde ich Arbeiten um nicht mehr arbeiten zu müssen. :urlaub: :bier:
"Viele Menschen ertragen keine Kritik,
die wenigsten tragen jedoch keine Schuld,
die meißten überschätzen ihr können,
und alle stehen zu keinem Kompromiss!"


Es schrieb und half,
- Gabriel- :tag:

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Dienstag, 7. November 2006, 15:53

Pilotenklage wird erst 2007 entschieden

Das Gerichtsverfahren um die Altersgrenze der Lufthansa-Piloten wird sich um mehrere Monate hinauszögern. Das Frankfurter Arbeitsgericht hat einen weiteren Verhandlungstermin anberaumt, der erst Mitte März 2007 stattfinden wird.

Das teilte die zuständige Sechste Kammer des Gerichts am Montag auf Anfrage der FTD mit. Das ist zunächst eine Schlappe für die drei klagenden Piloten, die sich gegen den vorzeitigen Ruhestand mit 60 Jahren sperren. Sie hatten auf eine rasche Entscheidung gedrungen, um kurzfristig eine unbefristete Beschäftigung durchzusetzen und so noch bis zu einem Alter von 65 am Steuerknüppel der Lufthansa-Maschinen sitzen zu können.
Der Fall ist der erste prominente Rechtsstreit um das neue Antidiskriminierungsgesetz. Daher erwarten einige Experten, dass der Prozess ein Präzedenzfall wird, der möglicherweise an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verwiesen wird. Nun beschäftigt sich aber weiterhin die zuständige erste Instanz in Deutschland mit dem Fall. Die Anwälte der Kläger hatten ursprünglich überlegt, umgehend einen Antrag auf Überweisung an den EuGH zu stellen. Das haben sie am Montag bei dem sogenannten Gütetermin nicht getan. Das sagte Klägeranwalt Ekkehard Helmig der FTD. "Gestern wurde nur die Sachlage dargelegt", so Helmig. Da es keine Einigung gab, wird für den 14. März kommenden Jahres ein Kammertermin angesetzt, bei dem die streitige Verhandlung mit dem Richter und zwei zusätzlichen Beisitzern fortgesetzt wird.

Andere Regeln bei Lufthansa-Tochter
Die Lufthansa weist die Forderung ihrer Kapitäne nach einer längeren Beschäftigung zurück. Die zweitgrößte europäische Fluggesellschaft beruft sich dabei auf eine Festlegung in den Tarifverträgen für ihre 4000 Piloten in den Bereichen Passage und Fracht. Zudem verweist der Konzern auf frühere Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts. Generell ist das Fliegen bis 65 Jahre nach internationalen Richtlinien gestattet und wird bei vielen Fluglinien praktiziert - auch bei der Lufthansa-Tochter Cityline.

Die Anwälte der Lufthansa-Kapitäne hatten anfangs versucht, sich direkt mit der Lufthansa auf unbefristete Verträge zu einigen. Nachdem sie damit gescheitert waren, hatten sie am 19. Oktober Klage eingereicht und ein Dringlichkeitsverfahren angestoßen.

Quelle: FTD

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Montag, 12. Februar 2007, 15:27

Urteil gefällt

Zitat


Gericht bestätigt Altersgrenze für Piloten

KARLSRUHE (dpa) - Mit 65 Jahren ist Schluss - zumindest für Verkehrspiloten in Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm die Beschwerde eines Piloten gegen diese gesetzlich festgelegte Altersgrenze zur Ausübung seines Berufes nicht zur Entscheidung an. Flugzeugführer, die älter als 65 Jahre sind, dürfen also weiterhin nicht mehr von gewerbsmäßigen Fluglinien eingesetzt werden und keine Verkehrsflugzeuge mehr fliegen, hieß es in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss (AZ: 2 BvR 2408/06).


Weiter bei www.aero.de
Gruß


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Donnerstag, 15. März 2007, 14:44

Lufthansa-Piloten scheitern mit Pensionsklage
Die Deutsche Lufthansa darf ihre Piloten auch künftig mit 60 Jahren in den Ruhestand schicken. Die Gründe der Lufthansa für die frühere Pensionierung seien "objektiv und angemessen", urteilte das Arbeitsgericht Frankfurt.
Die Klage von drei Piloten gegen die Altersgrenze war der erste Prozess, der auf Grundlage des neuen Antidiskriminierungsgesetzes gegen einen Großkonzern geführt wurde. Das Gericht ließ die Kläger allerdings abblitzen: Die von der Lufthansa aufgestellten Beschränkungen für Piloten seien "objektiv und angemessen durch ein legitimes Ziel, nämlich zum Schutz von Leib und Leben der Besatzung, der Passagiere und der Menschen in den überflogenen Gebieten", hieß es in der Urteilsbegründung.
Die Kläger halten die seit vielen Jahren von Lufthansa und Pilotengewerkschaft im Tarifvertrag festgelegte Altersgrenze im Cockpit für eine Benachteiligung im Sinne des seit Mitte August geltenden Gleichberechtigungsgesetzes. Die Fluggesellschaft pocht hingegen auf den Tarifvertrag für die 4000 Piloten, in denen die Altersgrenze von 60 Jahren festgelegt ist.

Auch die Pilotengewerkschaft Cockpit hält das Alterslimit aus Sicherheitsgründen für nötig. Doch es gibt Ausnahmen: Bei der Regionalflugtochter Lufthansa Cityline können Piloten bis zum Alter von 65 Jahren fliegen. Dort werden kleinere Maschinen eingesetzt. Die Piloten haben bereits angekündigt, dass sie bis zum Europäischen Gerichtshof klagen.

Quelle: FTD

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Dienstag, 16. Oktober 2007, 07:49

Zitat


Lufthansa-Piloten müssen Rente mit 60 akzeptieren



FRANKFURT/M. (dpa) - Die Piloten der Deutschen Lufthansa müssen ihren vorgezogenen Ruhestand mit 60 akzeptieren. Das hat das Landesarbeitsgericht in Frankfurt in einem am Montag ergangenen Urteil entschieden. Die Berufung der drei Piloten gegen ein gleichlautendes Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt wurde zurückgewiesen. Die Richter sahen keinen Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz. Die Revision beim Bundesarbeitsgericht wurde jedoch zugelassen (Az.: 17 Sa 809/07).

Die klagenden Piloten hatten sich vor Gericht auf das seit August 2006 geltende Gesetz berufen und damit ihren Wunsch, bis zum 65. Lebensjahr zu fliegen, begründet. Von einem grundsätzlichen Sicherheitsrisiko und einer Gefahr, während eines Fluges akut zu erkranken, könne in Folge der regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen keine Rede sein. Darüber hinaus flögen auch Piloten einer Lufthansa- Tochter bis 65, etwa die auf kürzeren Inlandsflügen. Deshalb sei die im Tarifvertrag vereinbarte Altersgrenze nichtig.

Die Richter bejahten in ihrer Entscheidung zwar die Anwendbarkeit des neuen Gesetzes, weil die Kläger erst nach dem Inkrafttreten das 60. Lebensjahr vollendet hätten. Gleichwohl sahen sie keine Alters- Diskriminierung, weil die Deutsche Lufthansa mit der früheren Verrentung ihrer Piloten ein «legitimes Ziel» verfolge. So seien gesundheitliche Beeinträchtigungen bei den alternden Piloten zumindest nicht völlig auszuschließen.

Quelle : aero.de
Gruß