Ich versuche mal das wider zu geben was mit dem LBA /Verkehrsministerium und den DEUTSCHEN Airlines ausgehandelt wurde und schriftlich vereinbart nach dem neusten Luftsicherheitsgesetz.
Für den Besuch des Cockpits muß ein "Flight Deck Admission Certificate" ausgestellt werden. Die betreffende Person muß eine Sicherheitsüberprüfung gem. §7 LuftSIG haben. Diese ist bei der zuständigen Landesbehörde für Verkehr zu beantragen.
Mitarbeiter von Airlines, die Zugang zu sicherheits relevanten Bereichen haben. Z.B. Ops, MOC, Technik usw. brauchen diesen Nachweis nicht, da sie von Berufswegen überprüft sind.(Airliner ID)
Ansonsten wird als Nachweiß anerkannt: ein gültiger DEUTSCHER ATPL oder CPL, da die Inhaber seit geraumer Zeit einer Überprüfung nach LuftSIG unterliegen. Ausländische Licencen werden nicht anerkannt, da nicht alle Länder die Sicherheitsbestimmungen erfüllen!
Das heißt also für Otto Normalverbraucher, wenn er bei einer deutschen Airline ins Cockpit möchte, muß er sich einer Sicherheitsüberprüfung nach §7 LuftSIG unterziehen und dann mit einer Begründung für den Besuch, ein Flight Deck Admission Certificate bei der Airline beantragen. Stimmt nun noch der Pilot des betreffenden Fluges zu, steht einem Mitflug im Cockpit nichts mehr im wege
Viele Grüße Karl