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31

Mittwoch, 25. August 2010, 11:10

Selbst wenn diese Leute krank sind, kann die Lösung nicht sein, daß sie gepflegt und behandelt werden. Weil zahllose Rückfälle zeigen deutlich, daß manche Leute irreparabel gestört in ihrem Schädel sind. Klar, man muss sie nicht alle abschlachten, aber die Täter als Opfer wovon auch immer zu sehen ist eine Sache die ich mehr als krank finde. Aber genau das ist die grundlegende Annahme des "humanitären Strafvollzugs". Wenn ich gratistherapiert werde und ich meine eigene Störung gerne beseitigen will, dann ist das doch schon beinahe ein indirekter Aufruf zu einer Straftat, oder?

Mir ist schon klar, daß sich der Kinderschänder seine Vorliebe nicht ausgesucht hat, aber er hat meines Erachtens die Aufgabe, diesen Trieb zu unterdrücken. Ich kann auch nicht eine x-beliebige Frau vergewaltigen wenn ich sie scharf find, auch wenn ich noch so rattig bin. Das geht einfach nicht. Wenn ich das nicht akzeptiere, dann muss ich so hart bestraft werden, daß ich den negativen Zustand des unbefriedigt seins als das weit geringere Übel erachte im Vergleich zur drohenden Strafe.

Es geht mir bei sowas nie um irgendeine Form der Rache. Wenns nach mir ginge, würde ich das handhaben wie in der guten alten Zeit, wo man solche Spinner mit Fackeln und Mistgabeln aus dem Dorf getrieben hat, um sie dann in der Wildnis sich selbst zu überlassen. Nur ist das heute schwer durchführbar. Aber generell geht es mir gegen den Strich, daß der heutige Zeitgeist die Leute belohnt, die sich selbst in die Opferrolle begeben. Ich behaupte mal ganz frech, daß diese Mentalität die Menschheit nicht weiterbringen wird.

Es kann nicht angehen, daß die oft zitierte "schwere Kindheit", Alkoholmissbrauch oder sonstige Faktoren strafmildernd sind. Gleiche Regeln für alle. Auch wenn wir leider nicht alle mit den gleichen Voraussetzungen durchs Leben gehen.
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32

Mittwoch, 25. August 2010, 11:14

Hmm, also ob die alle im höchsten Maße krank sind, vermag ich nicht zu beurteilen. Wobei, um einem Kind was anzutun oder einem anderen Menschen das Leben zu nehmen muss man schon daneben sein! Aber müssen wir dann alle Mörder und Vergewaltiger therapieren? Viel Geld reinstecken um sie dann irgendwann wieder laufen zu lassen und um dann festzustellen, dass die Therapie umsonst war? Ich weiß nicht!
Wobei, die Therapiekosten könnten sie ja erarbeiten!
Es gibt viele Leute die einen psychischen Knacks haben, aber rennen die dann los und verletzen oder töten jemanden? Die meisten tun das nicht! In der Regel gehen die dann irgendwann freiwillig in eine Klinik/Therapie oder jemand "weist" sie ein, weil ihre Erkrankung offensichtlich wird! "Kranke", welche vergewaltigen oder töten, sind in der Regel der nette Mann/die nette Frau von nebenan, denen man es in der Regel nicht ansieht! Aus diesem Grund bin ich der Meinung, dass die Meisten von denen es nur aus dem Grund der "Befriedigung" tun und nicht weil sie einen derben Schlag haben!
Ich bin doch auch nicht krank, weil ich ab und zu unter die Bettdecke meiner Frau krieche, oder?

EDIT: Im Prinzip ist das Gleiche, was MArtin geschrieben hat, nur war er eben einen Tick schneller!
Servus
Michael

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »mejot« (25. August 2010, 11:16)


33

Mittwoch, 25. August 2010, 12:46

Ein Glück muss ich nicht entscheiden wer hier "krank" ist und wer hier eine Strafe verdient hat.

Sollte unser guter 17 (?) Jähriger ... wie hieß er noch gleich... in der Türkei der ja eine 16 (?) jährige Engländerin geschändet hat (?)... in das Atombergwerk....

Wo ziehen wir die Grenze? Wann ist eine Tat eindeutig nachgeweisen? In welchem Kulturkreis, meist auch religiösen Umfeld soll die Strafe verhängt werden? Nach welchen ethischen Prinzipien?

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Michael Garbers« (25. August 2010, 12:47)


34

Mittwoch, 25. August 2010, 12:48

Ein Glück muss ich nicht entscheiden wer hier "krank" ist und wer hier eine Strafe verdient hat.

Sollte unser guter 17 (?) Jähriger ... wie hieß er noch gleich... in der Türkei der ja eine 16 (?) jährige Engländerin geschändet hat (?)... in das Atombergwerk....

Wo ziehen wir die Grenze? Wann ist eine Tat eindeutig nachgeweisen? In welchem Kulturkreis, meist auch religiösen Umfeld soll die Strafe verhängt werden? Nach welchen ethischen Prinzipien?


Gruß Jürgen

35

Mittwoch, 25. August 2010, 13:48

kennst du diesen Film, mhe (Martin)?
cheers
Martin

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36

Mittwoch, 25. August 2010, 13:49

Menschenrechte

Für mich haben in erster Linie portentielle Opfer das Menschenrecht, nicht Opfer eines Verbrechens zu werden.

Wenn für die Erreichung dieses Ziels den Tätern Teile der Menschenrechte aberkannt werden müssen, dann bin ich ganz klar dafür.
Ich halte in diesem Punkt anders zu denken und zu handeln für entweder dumm (weil jemand nicht klar ist, dass seine Haltung weitere Verbrechensopfer verursacht) oder moralisch verkommen und verantwortungslos (weil jemand billigend in kauf nimmt, dass seine Haltung weitere Opfer verursacht).

Wenn Kinderschänder eine Rückfallsquote von 50 % haben ist das für mich Grund genug diese für den Rest ihres Lebens einzusperren. Ich finde es dumm und verantwortungslos, jemand freizulassen, um zu sehen, zu welchen 50 % er gehört.

Weiters finde ich, dass aus generalpräventiven Gründen Gefängnisse keine 3-Stern-Hotels mit Farbfernseher in jeder Zelle und Kuschelzimmer für Sex mit der Frau/Freundin sein dürfen. Sie sollen ein Ort sein, den jeder nach Kräften zu meiden trachtet. Daher: keinerlei Komfort, gesundes, aber geschmacklich fades Essen, harte Arbeit, in der Freizeit keinerlei Vergnügen wie Sport etc. Einzig Weiterbildung, die bei einem ordentlichen Leben nach der Haft hilft wie zB Schulabschluß nachholen oder abgebrochene Lehre beenden usw sollte erlaubt sein. Und das auch nur als Privileg, dass man sich durch gute Führung erst einmal erarbeiten muß.Zum albernen "Argument", dass es dann vermehrt Suizid im Gefängnis gäbe sage ich: auf Verbrecher kann die Gesellschaft leichter verzichten als auf Sicherheit für anständige Bürger.

Ich finde es absurd, wenn Menschen zum 32-mal vor dem Richter stehen, immer wegen Eigentum- und Gewaltdelikten. Hier wäre ich für die Verdopplung des Strafausmasses bei jedem weiteren Fall. Also angenommen, ein Ersttäter erhält 1 Jahr unbedingte Haft, dann kriegt er bei den weiteren Verurteileungen 2,4,8,16,32 Jahre. Auf die Art werden unverbesserliche Kriminelle schließlich aus dem Verkehr gezogen statt wie jetzt von unverantwortlichen Gesetzgebern und Richtern praktiziert ständig auf weitere Opfer losgelassen.

Weiters finde ich es absurd, dass meist in U-Haft kommt, wer ein Auto stiehlt, dagegen auf freiem Fuß angezeigt wird, wer einem Menschen grundlos die Zähne einschlägt. DIe körperliche Unversehrtheit muß das weit höhere Rechtsgut sein. Gewalttäter müssen sofort in Haft kommen und diese muß weit länger dauern als bei Eigentumsdelikten. Schließlich kann ein gestohlenes Auti die Versicherung ersetzten, die eigenen Zähne kann die Versicherung nicht wieder wachsen lassen.

Falsch finde ich, dass ausländische Straftäter zwar ein Aufenthaltsverbot für einige Jahre erhalten, dessen Mißachtung aber kaum sanktioniert wird. Ich wäre für ein Aufenthaltsverbot, dass 10 mal so lange wie die Summe alller Strafen des Verbrechers dauert, und dessen Mißachtung automatisch Haft in der Länge aller bisherigen Strafen nach sicht zieht. Bei Wiederholung wieder mal 2,4,8,16,32.

Ob jemand während krimineller Handlungen betrunken, bekifft oder sonst was war darf in meinen Augen keine Rolle spielen. Schließlich hat der Verbrecher diesen Zustand selbst herbeigeführt.

FAlls jemand psychisch krank und deshalb gefährlich ist gehört er eben zeit lebens sicher verwahrt. Falls ein Psychiater glaubt, er hätte eine Heilung bewirkt, dann soll er auch die Verantwortung für die Folgen einer Freilassung tragen. DAs heißt, wenn der "Geheilte" eine Straftat begeht, wird der Psychiater so gestraft, wie jemand, der den Täter zur Tat angestiftet hat. Das würde zu weit mehr Sorgfalt fürhen als jetzt. Das gleiche gilt für Gutachten, die einem Kriminellen eine gute Prognose geben. Es kann nicht sein, dass im Fall weitere Opfer der Gutachter unsanktioniert bleibt. Es muß der Opferschutz immer vor den Täter belangen stehen.

Wenn die Beweislage eindeutig ist und es sich um schwerste Verbrechen handelt, ausserdem auf Grund der Persönlichkeit des Täters weitere Straftaten wahrscheinlicher sind als beim Durchschnitt der Bevölkerung, dann finde ich die Todesstrafe richtig, angemessen und moralisch absolut in Ordnung. Der wichtigste Grund FÜR die Todesstrafe ist, dass sie als einzige Maßnahme ein wirklich 100 % wirksame Spezialprävention bietet. Alle anderen Maßnahmen wie lebenslange Haft lassen immer ein Restrisiko (Ausbruch, Begnadigung, Gesetztesänderung usw). Ein Restrisko, dass ein anständiger Mensch im interesse der potentiellen Opfer strikt ablehnen muß.

In meinen Augen sind Menschen, die dem Täterschutz mehr Gewicht geben als dem Opferschutz, letzlich Beitragstäter. Miterverantwortlich für Verbrechen. Leider werden sie dafür niemals belangt werden können. Ironischer Wiese halten sich diese Beitragstäter selbst meist für besonders intelligent und moralisch hochstehend.
Gruß Gerhard
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Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von »Ingenieur« (25. August 2010, 14:34)


37

Mittwoch, 25. August 2010, 14:19

kennst du diesen Film, mhe (Martin)?


Jawohl, ist mir ein Begriff. Sehr guter Film. Wieso fragst Du?
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38

Mittwoch, 25. August 2010, 15:02

Ich würd' dann grad die ganzen Stollen zusammen mit dem Atommüll aufkaufen und Wellness-Zentren bauen.

Nun, in Hiroshima und Nagasaki hat dies nicht funktioniert....Die Langzeitfolgen widersprechen dieser These entschieden....
Nein, solche Menschen sind im höchsten Masse krank! Und da liegt das Problem.

Und deswegen sollen gesunde Menschen von dieser Krankheit indirekt betroffen sein??Unlogisch...
Sollte unser guter 17 (?) Jähriger ... wie hieß er noch gleich... in der Türkei der ja eine 16 (?) jährige Engländerin geschändet hat (?)... in das Atombergwerk...

Die Gretel war damals 13! Und ich weiss noch genau, wie sich Deutschland damals aufgeregt hat, daß man in der Türkei über nen deutschen Jungen zu Gericht sitzt....
Wo ziehen wir die Grenze? Wann ist eine Tat eindeutig nachgeweisen?

Stellen wir uns vor, ein kind wird Opfer von nem Sexualstraftäter, der sein ganzes Leben im Gefängnis und im Strafvollzugssystem verbracht hat, der wieder mal auf Bewährung entlassen wurde. ( weil es uns für ihn Leid tut, vielleicht hatte er ne schlechte Kindheit.....
Anstatt nen Triebtäter 5 bis 8 Mal zu verurteilen, wäre es mir lieber, daß der Vater den Tätrer dabei erwischt, ne Pistole zieht........eindeutig nachgewiesen, und Nothilfe im Sinne des deutschen Strafgesetzbuches.....jaja ich habe schon komische Ansichten....
Für mich haben in erster Linie portentielle Opfer das Menschenrecht, nicht Opfer eines Verbrechens zu werden.

+1
Wenn für die Erreichung dieses Ziels den Tätern Teile der Menschenrechte aberkannt werden müssen, dann bin ich ganz klar dafür.
Da bin ich auch mit dabei....

Wir hatten letztes Jahr hier in Deutschland nen Skandal wegen nem Bundestagsabgeordneten, der pornographische Kinderbilder in seinem Besitz hatte. Er wurde verurteilt.Info!
Jetzt gab dieser andere Herr mal in einer Talkshow ein Interview......da passiert nix....er sitzt immer noch in Amt und Würden, obwohl man mehr als geneigt ist, dieses Interview als Geständniss zu sehen....oder redet man im Zusammenhang mit nem 5 jährigen Mädchen immer von nem erotischen Spiel?? :shocked:
Ich finde es absurd, wenn Menschen zum 32-mal vor dem Richter stehen, immer wegen Eigentum- und Gewaltdelikten. Hier wäre ich für die Verdopplung des Strafausmasses bei jedem weiteren Fall. Also angenommen, ein Ersttäter erhält 1 Jahr unbedingte Haft, dann kriegt er bei den weiteren Verurteileungen 2,4,8,16,32 Jahre. Auf die Art werden unverbesserliche Kriminelle schließlich aus dem Verkehr gezogen statt wie jetzt von unverantwortlichen Gesetzgebern und Richtern praktiziert ständig auf weitere Opfer losgelassen.

Ein logischer Ansatz....

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39

Mittwoch, 25. August 2010, 15:09

kennst du diesen Film, mhe (Martin)?


Jawohl, ist mir ein Begriff. Sehr guter Film. Wieso fragst Du?

Hm, um vielleicht darauf hinzuweisen, dass eben auch (vermeintliche) Triebtäter nicht unbedingt in jedem Fall nur Bestien sind, die man partout mit Stahlhandschuhen anzufassen hat. :pfeif:
Zudem, um auch auf die verheerenden Folgen eines Justizirrtumes hinzuweisen. Mit einem auf diese Weise kaputt gemachter Ruf biste auch für's ganze Leben gezeichnet.
Und nein, ich will hiermit auf gar keinen Fall irgend welche potenziellen Triebtäter in Schutz nehmen. Aber wie sich's hier nun vielfach bestätigt, ist es nahezu unmöglich, dieses Thema pauschal abzuhandeln.

Wie eingangs schon erwähnt wurde, ist (auch) dieses Thema sehr kontrovers. Und so darf es ja auch sein. :)
cheers
Martin

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Samy« (25. August 2010, 15:16)


40

Mittwoch, 25. August 2010, 15:15

Hm, um vielleicht darauf hinzuweisen, dass eben auch Triebtäter nicht unbedingt in jedem Fall nur Bestien sind, die man partout mit Stahlhandschuhen anzufassen hat. :pfeif:

John Coffee war in dem Film kein Triebtäter, sondern er wollte die Kinder mit seinen übernatürlichen Kräften heilen......
Und der Character des William Wharton stellte das personifizierte Böse dar,also eine Bestie......

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Mittwoch, 25. August 2010, 15:44

Sehr gut, dass wir in Deutschland ein Grundgesetz haben, dass solchen Bemühungen vorbehaltlos entgegentritt:

Artikel 1 Grundgesetz

Abs 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Vielleicht hätten die Väter des Grundgesetzes die Formulierung dahingehend ändern sollen, so dass es heißt "Die Würde aller Menschen ist unantastbar", damit es auch der letzte versteht, was gewollt ist.

Das mag so mancher aus vielen Gründen anders sehen. Bezüglich eines bestimmten strafrechtlich relevanten Verhalten eines Täters eine harte Hand des Staates fordern. Dazu darf jeder selbstredend eine eigene Meinung entwickeln. Der Meinungsfreiheit sei dank.

An den Grundsätzen unserer (der deutschen) Verfassung wird dies ferner jedoch nichts ändern!

Zudem ist es erfreulich, dass auch der EuGH eine ähnliche, wenn auch nicht gleiche, Auslegung der Menschenwürde verfolgt. Somit ist auch mittelfristig nicht zu erwarten, dass ein EU-Mitgliedstaat, bezüglich solcher ultra konservativen Auswüchsen, aus der Reihe tanzt...
So long, Chris

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Mittwoch, 25. August 2010, 15:45

Wie eingangs schon erwähnt wurde, ist (auch) dieses Thema sehr kontrovers. Und so darf es ja auch sein.

Genau. UNd eshalb würde mir folgende Idee sehr gut gefallen:

Besitzer von Autos, Wohnungen, Häusern usw können an ihren Besitztümern gut sichtbar eines von zwei Pickerln bzw Schilder anbringen.

Das eine zeigt eine Faust, die einen Blitz schleudert. Quasi das "böse" Pickerl. Es bedeutet, dass Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus dieses Objektes besonders schwer bestraft wird, zB mit mindestens 5 Jahren unbedingter Haft.

Wer findet, dass solch harte Strafen unangemessen sind, kann ein Schild mit einer weissen Taube anbringen. Das bedeutet, dass es keine Starfe für Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus gibt. Wenn der Täter dies möchte, kann er - natürlich auf Staatskosten - ein Gespräch mit einem Sozialarbeiter führen. Wahlweise kann er sich auch wünschen, dass der Eigentümer sich für die kapitalistische Provokation entschuldigt, die von seinem Eigentum ausging.

Frauen können so einen Aufnäher auf ihrer Kleidung tragen. Damit Vergewaltiger wissen, ob sie für mindestens 10 Jahre in den Bau gehen, oder ob sich die Frau entschuldigen muß, dass ihr Körper den Vergewaltiger in Versuchung geführt hat.

Es wäre sehr interessant zu sehen, ob Gutmenschen auch für den Verbrecherschutz sind, wenn sie selbst die Opfer sind. Wenn nicht, tritt ihre Unmoral (nur die anderen Opfer sind mir egal) offen zu Tage.
Gruß Gerhard
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ingenieur« (25. August 2010, 15:51)


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43

Mittwoch, 25. August 2010, 15:50

Abs 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Harte Arbeit ist kein Widerspruch zur Würde. Auch längere Gefängnisstrafen berühren die Würde in keiner Weise.
Ein verdienter Tod ebenfalls nicht. Ich bin durchaus dafür, dass man Verbrecher "in Würde" sterben läßt.

Würdelos dagegen sind für mich Gesetzgeber und Juristen, denen Opferschutz und Prävention egal sind. Moralisch verkommene Subjekte.
Gruß Gerhard
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44

Mittwoch, 25. August 2010, 15:57

Abs 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Harte Arbeit ist kein Widerspruch zur Würde. Auch längere Gefängnisstrafen berühren die Würde in keiner Weise.
Ein verdienter Tod ebenfalls nicht. Ich bin durchaus dafür, dass man Verbrecher "in Würde" sterben läßt.

Würdelos dagegen sind für mich Gesetzgeber und Juristen, denen Opferschutz und Prävention egal sind. Moralisch verkommene Subjekte.

Eben, denn im Fall der Sterbehilfe darf man Opa, Oma, Mutti und Vati bei unheilbarer Krankheit ja auch würdig einschläfern und würdig sterben lassen....wenn von dem jeweiligen Delinquenten ne Patientenverfügung verfasst worden ist.
Die RAF Terroristen aus den 70ern verdienen teilweise gutes Geld in Interviews, wie sie ihre Taten, ihre Motivation schildern. Den Opfern des RAF -Terrors gelingt dies nicht.
Ist dies gegen die Würde der Angehörigen der Opfer?? Werden die toten Opfer nicht verhöhnt? Endet die Würde des Menschen mit dem Tod??

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45

Mittwoch, 25. August 2010, 16:17

Es wäre sehr interessant zu sehen, ob Gutmenschen auch für den Verbrecherschutz sind, wenn sie selbst die Opfer sind. Wenn nicht, tritt ihre Unmoral (nur die anderen Opfer sind mir egal) offen zu Tage.

Es wäre sicher genauso interessant zu sehen, wie sich "weniger Gutmenschen" verhalten würden, wenn sie sich plötzlich ungewollt in einer Täterrolle wiederfinden würden.



Eben, denn im Fall der Sterbehilfe darf man Opa, Oma, Mutti und Vati bei unheilbarer Krankheit ja auch würdig einschläfern und würdig sterben lassen....wenn von dem jeweiligen Delinquenten ne Patientenverfügung verfasst worden ist.

Mir fällt es hierbei schwer, einen Zusammenhang zwischen der Hinrichtung eines Triebtäters und eines freiwilligen Hinscheidens eines Totkranken zu finden. :hm:
cheers
Martin

46

Mittwoch, 25. August 2010, 16:25

Mir fällt es hierbei schwer, einen Zusammenhang zwischen der Hinrichtung eines Triebtäters und eines freiwilligen Hinscheidens eines Totkranken zu finden.

Freiwillig?? Lässt sich drüber streiten....
In jedem Fall trifft ein anderer die unmittelbare Entscheidung und führt den Vorgang aus.

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47

Mittwoch, 25. August 2010, 16:36

Es wäre sicher genauso interessant zu sehen, wie sich "weniger Gutmenschen" verhalten würden, wenn sie sich plötzlich ungewollt in einer Täterrolle wiederfinden würden.

Kannst Du vielleicht ein Beispiel dazu bringen. Meinst Du, wenn man falsch beschuldigt wird?

Ich würde selbstverständlich wo immer das möglich ist das Pickerl mit der blitzschleuderneden Faust anbringen. Was würdest denn Du für Pickerl verwenden?
Gruß Gerhard
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48

Mittwoch, 25. August 2010, 17:08

Sehr gut, dass wir in Deutschland ein Grundgesetz haben, dass solchen Bemühungen vorbehaltlos entgegentritt:

Artikel 1 Grundgesetz

Abs 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Vielleicht hätten die Väter des Grundgesetzes die Formulierung dahingehend ändern sollen, so dass es heißt "Die Würde aller Menschen ist unantastbar", damit es auch der letzte versteht, was gewollt ist.

Das mag so mancher aus vielen Gründen anders sehen. Bezüglich eines bestimmten strafrechtlich relevanten Verhalten eines Täters eine harte Hand des Staates fordern. Dazu darf jeder selbstredend eine eigene Meinung entwickeln. Der Meinungsfreiheit sei dank.

An den Grundsätzen unserer (der deutschen) Verfassung wird dies ferner jedoch nichts ändern!

Zudem ist es erfreulich, dass auch der EuGH eine ähnliche, wenn auch nicht gleiche, Auslegung der Menschenwürde verfolgt. Somit ist auch mittelfristig nicht zu erwarten, dass ein EU-Mitgliedstaat, bezüglich solcher ultra konservativen Auswüchsen, aus der Reihe tanzt...


Ein Vergewaltiger hat meines Erachtens die Würde seines Opfers mehr als nur angetastet. Was genau passiert jetzt? Er hat eine der obersten Regeln verletzt und ihm wird mehr Gnade entgegengebracht als er es seinem Opfer gegenüber gezeigt hat. Ich als Opfer würde mich verarscht fühlen. Und ich denke ich bin damit nicht allein. Was genau wäre angemessen? Als Alternative zur Todesstrafe wie bereits erwähnt die Haftstrafe die den Namen verdient. Mit Arbeitspflicht, weil Leute frühzeitig zu entlassen (unter dem Vorwand der guten Führung) weil in Wahrheit die Ressourcen für den Strafvollzug fehlen weil Gefängnisse voll sind, die Gerichte überlassen usw, führt dazu, daß man mehr oder weniger vor diesen abscheulichen Personen kapituliert und ihnen mittelfristig ihr "Erfolg" recht gibt.

Du als LawNerd wirst vermutlich in einer Deiner ersten Vorlesungen den Satz "Recht ist nicht gleich Gerechtigkeit" gehört haben. Ist leider wirklich so. Sollte es aber nicht sein. Und genau in der Hinsicht sehe ich Handlungsbedarf eher bei der Exekutive als bei der Legislative. Die Gesetze die wir haben wären schon recht brauchbar, wenn nicht die Legislative die Exekutive durch Einsparungen und publicity-geile Disziplinarverfahren daran hindern würde, ihren Job zu machen. Letztendlich bleiben Strafmaße in einem gewissen Rahmen Emessenssache des Richters weil es keine wirkliche Alternative dazu gibt.
Dir als wissenden sei mal dieser Beitrag und das darin erwähnte Buch "A Land Fit For Criminals" ans Herz gelegt, würde mich interessieren, was Du als Mensch vom Fach dazu sagst. :)

:bier:
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49

Mittwoch, 25. August 2010, 17:11

Freiwillig?? Lässt sich drüber streiten....
In jedem Fall trifft ein anderer die unmittelbare Entscheidung und führt den Vorgang aus.


Nein
Man entscheidet sich zu Lebzeiten was für Werte Vorstellungen man vom Leben hat
und nicht jede Sterbehilfe ist auch eine Aktive Aktion es gibt auch
Sterbehilfe in der etwas "nicht" getan wird.

Letztendlich eine 1000% ige Sicherheit gibt es nicht das es Menschen gibt die Inhalte oder Meinungen,Wissen Manipulieren auch nicht bei der Todesstrafe
diese Entscheidungen kosten Kraft und zwar richtig Kraft und werden nicht mal so eben entschieden.
Gruß Jürgen

50

Mittwoch, 25. August 2010, 21:54

Mir fällt es hierbei schwer, einen Zusammenhang zwischen der Hinrichtung eines Triebtäters und eines freiwilligen Hinscheidens eines Totkranken zu finden.

Freiwillig?? Lässt sich drüber streiten....
In jedem Fall trifft ein anderer die unmittelbare Entscheidung und führt den Vorgang aus.

Also ich habe auch so ne Verfügung ausgestellt, welche besagt, dass im Falle einer unheilbaren Krankheit oder wenn der Körper altersbedingt zu sehr geschwächt ist, um die lebensnotwendigen Organe „am Laufen“ zu halten, unter keinen Umständen lebensverlängernde Massnahmen getroffen werden sollen! Dies nennt man Inanspruchnahme der passiven Sterbehilfe und ist in der CH völlig legal. Auch legal ist die aktive Sterbehilfe, bei welcher ein totkranker Mensch selber über sein Ableben entscheidet und die entsprechenden Mittel auch selber einnimmt. Dies geschieht unter strenger Aufsicht mehrerer Personen, so dass ein Missbrauch nahezu ausgeschlossen ist. Soviel zur Sterbehilfe.

Je länger ich mich hier mit dem Thema Todesstrafe beschäftige, desto mehr komme ich zur Ueberzeugung, dass eine objektive Beurteilung über ein dafür oder dagegen der Todesstrafe für mich nicht möglich ist. Zu plakativ und oberflächlich sind die Argumente. Wenn dann der Gesetzgeber (auch) nicht gewillt oder in der Lage ist, alle erdenklichen für die Klärung solch einer Tat zu berücksichtigen Aspekte - sowohl aus der Sicht des Täters aber auch aus der Sicht des Opfers – zu berücksichtigen, dann enthielte ich mich der Stimme, die zur Einführung eines solchen Gesetzes nötig wäre. Zu schwerwiegend sind die Folgen eines Fehlentscheides!


Last but not least:
Man stelle sich vor, was auf den Kriegsschauplätzen passiert wäre (und noch passieren würde), wenn sich nicht so ein paar doofe Gutmenschen dazu entschlossen hätten, Regeln zur Einhaltung von humanitärem Umgang mit Kriegsgefangenen zu aufzustellen. Es gäbe gar keine Kriegsgefangenen, weil eh gleich alle Gefangenen exekutiert worden wären / würden! Dies soviel zum humanitären Umgang mit Tätern jedwelcher Art.

Für mich als Themenstarter ist dieses Thema hiermit abgeschlossen. Ich bedanke mich bei allen Teilnehmern für diesen angeregten und interessanten Meinungsaustausch.
cheers
Martin

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Samy« (25. August 2010, 21:56)


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51

Mittwoch, 25. August 2010, 21:55

Abs 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Würdelos dagegen sind für mich Gesetzgeber und Juristen, denen Opferschutz und Prävention egal sind. Moralisch verkommene Subjekte.


@Gerhard

Ja, am besten alle in einen Topf stecken und dann kräftig umrühren! Das ist sicherlich für manch einen auch das einfachste. Da muss man nicht so viel nachdenken und hat stets eine schnelle Antwort bereit! :D

@Mhe

Schön, dass es auch konstruktiv geht! Das sind interessante Fragen, die du aufwirfst bzw. triffst du in einer Sache den Nagel auf den Kopf :)

Wir können in Strafsachen, wenn es zu krassen Verfehlungen kommt, wie beispielsweise einer Tötung, Vergewaltigungen oder anderen schweren Straftaten, leider keinen Schadensausgleich bieten, der das Geschehene ungeschehen macht.

Was in diesen Falle "Gerechtigkeit" ist, ist dann aber auch eine Frage des Standpunktes:

Wenn man selber betroffen ist, beispielsweise als Angehöriger, wohlmöglich in dieser Rolle ein Kind verliert, hält man wohl eine Strafe, bei welcher der Täter etwas von dem fühlen muss, was er anderen angetan hat, für sinnvoll und gerecht. Das ist verständlicher aber eben ein sehr emotionaler Ansatz.

Das Gericht versucht auf der anderen Seite im besten Falle eine objektive Lösung anzustreben. Dabei bedient man sich des Ansatzes der positiven bzw. negativen Generalprävention hinsichtlich der Wirkung eines Urteils auf die Gesellschaft. Auf der Täterseite soll die Strafe der positiven und negativen Spezialprävention dienen.

Das bedeutet (ich machs an dieser Stelle kurz): Die (Haft)Strafe soll dem Schutz der Gesellschaft vor dem Täter dienen, zudem soll diese positiv Vertrauen in die Gerichtsbarkeit erhalten und negativ von der Begehung von Straftaten abgeschreckt werden.

Entscheidend ist dabei, dass die Strafe jedoch auch ferner positiv speziell auf den Täter wirken soll. Es soll gerade eben nicht ein Rachegedanke verfolgt werden. Dem Täter soll hingegen eine Chance zur Resozialisierung geboten werden.

Das ist der Ansatz bzw. der Zweck der hinter unserem Strafrecht steht bzw. den Gerichte bei der Verfolgung von Straftaten unternehmen müssen.

Um sich nun deinem Einwurf zu nähern hinsichtlich der Gnade:
Sicherlich erfährt der Täter in einem gerichtlichen Verfahren eine andere Behandlung als sein Opfer. Doch dabei das Wort "Gnade" zu benutzen, sehe ich als verfehlt an !? ;)

Also, wenn man beispielsweise für 15 Jahre ins Gefängnis geht, ist das meiner Meinung nach keine Begnadigung. Es ist ein Ansatz, der eben die oben genannten Hintergedanken verfolgt und darauf zielt nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten einen "Schadensausgleich" herzustellen.

Sicherlich mag das bei Opfern bzw. Angehörigen derweil zur Enttäuschung bzw. Hilflosigkeit führen. Was sollen wir jedoch anders machen !? Den Täter eingraben und den Opfern Steine in die Hand drücken? Das können wir nicht.

Eine Alternative zur Haftstrafe (auf der ebene der schweren Straftaten) stellt sich des Weiteren nicht. Warum? Eben genau aus diesen grundgesetzlichen Gesichtspunkten (welche auch die General- bzw. Spezialprävention bedingen). Der Täter besitzt eben auch einen Anspruch auf Menschenwürde und zudem auch auf körperliche Unversehrtheit.

Die Gründe dafür nun hier zu nennen, sprengt glaube ich jeden Rahmen. :)

Einen gewichtigen Möchte ich dennoch kurz nennen, den ich für entscheidend halte, besonders auch bezogen auf die Todesstrafe:

"Der Staat darf keine Kompetenz zum töten besitzen"

Die Grundrechte sichern nicht nur Bürgern Privilegien zu. Auf der anderen Seite formulieren Sie auch ganz genau, was der Staat darf und was nicht.

Um zu "töten" bräuchte der Staat eine Ermächtigungsgrundlage, also ein Gesetz, was dies erlaubt. Dies müsste des Weiteren auch verfassungskonform sein. Das heißt unser Grundgesetz müsste sehr versimpelt gesprochen keine Einwände haben, dass wir Menschen im Rahmen einer Strafrechtlichen Verurteilung umbringen wollen.

Also gehen wir mal davon aus, im Grundgesetz steht nichts gegenteiliges!

Wer gibt dem Bürger dann die Sicherheit, dass dieses Recht nicht zukünftig von einer Regierung missbraucht wird wer kann diese Garantie erteilen ? Niemand, weiß was künftige Regierungen mit ihren Privilegien so anfangen.

Aus diesen Sorgen (NS-Zeit), dass sich politische Bedingungen und Machtstrukturen auch negativ verändern können, hat man deshalb die Möglichkeiten, welche der Staat hier besitzt, stark eingeschränkt, um präventiv einem "Unrechtsstaat" vorzubeugen.

Nun gut. Dies ist einer von vielen Gründen. Für mich aber ein sehr fundierter. Mögen andere anders sehen ;)

Ok, Qualität von Strafverfolgung und Vollzug. Ebenfalls sehr guter Punkt und leider ist dort wirklich ein Verfall erkennbar.

Für mich ist das jedoch eine ausgelagerte bzw. eigenständige Problematik. Dort steht hauptsächlich im Raum (und das weiß ich aus erster Quelle), dass nicht genug Gelder vorhanden sind bzw. Mittel gestrichen werden und dies maßgeblich zu Lasten der Effektivität der Strafrechts geht. Eine vielschichtige Problematik, jedoch losgelöst davon, dass Richtern Mittel fehlen. ;) (Persönliche Meinung)

"Recht ist nicht gleich Gerechtigkeit" Ein weiterer guter Punkt.

Das ist etwas das ich ebenso empfinde, aber weniger im Strafrecht als im Zivilrecht. Jura ist ja angeblich eine Geisteswissenschaft (viele belächeln dies zurecht) und am ehesten kann man dies im Bereich des Strafrechts bejahen. Dort werden sehr genaue wissenschaftliche Maßstäbe angelegt, unter welchen Voraussetzungen eine Strafbarkeit gegeben ist. Beispielsweise auf der subjektiven Ebene (Das was ein Täter will- Sprich dem Vorsatz zu einer Tat. Auch wenn es öffentlich oft etwas anders rüberkommt, ist das Strafrecht das Rechtsgebiet in dem am ehesten Gerechtigkeit ausgeübt wird. Man darf dabei entscheidend nicht vergessen, dass Tötungs- und Sexualdelikte einen verschwindend geringen Anteil aller reellen Strafverfahren ausmachen. Das meißte sind eben doch Eigentumsdelikte, bei denen im Regefall auch für das Opfer ein wirksamer Interessenausgleich hergestellt werden kann.

Im Zivilrecht habe ich hingegen bei komplexen Problemen das Gefühl, dass es dort wahrlich nicht mehr um Gerechtigkeit geht, sondern alleine darum wer "Recht" hat :D

So ich werde mir jetzt gleich mal deinen Link zur Gemüte führen ;)
So long, Chris

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Aeon« (25. August 2010, 22:04)


52

Mittwoch, 25. August 2010, 21:59

Danke Chris :thumb:
cheers
Martin

53

Mittwoch, 25. August 2010, 22:13

Aeon:
Im Grunde genommen alles verständliche Punkte. Der Unterschied zwischen dem was Du emotional nennst und dem was ich meine ist eigentlich ein recht simpler. Ich verstehe, daß es bei gewissen Taten keinen Interessensausgleich geben kann. Eine vergewaltigte Frau wird die psychischen und womöglich auch physischen Narben ihres Martyriums vermutlich ein Leben lang mit sich herumtragen, daran würde auch eine eventuelle Hinrichtung des Täters wahrscheinlich wenig ändern. Was Du sagst ist, daß man die Rechte eines Täters der absolut unvorstellbar ungute Dinge getan hat, ebenso gewahrt werden müssen. Gehe ich recht in der Annahme, daß dabei das Prinzip zur Anwendung kommt, daß vor dem Gesetz alle gleich sind? Hier liegt genau der ideologische Unterschied zwischen dem Gesetz und mir. Wenn ich zweifelsfrei weiß, daß jemand was wirklich widerwärtiges getan hat, dann hat der ab dem Moment wo seine Schuld bewiesen ist mal um einiges weniger Rechte als ein unbescholtener Bürger. Warum sollte ich es zulassen, daß der Täter zu seinem Recht kommt, während er selbst dafür gesorgt hat, daß seines Opfers Recht auf Unversehrtheit mit Füssen getreten wurde?

Ich halte das für das grundlegende Dilemma an der ganzen Sache mit den Gesetzen. Ich könnte mir gut vorstellen, daß man Tätern ihren Anspruch auf Schutz vor Dingen wie sie ausgeteilt haben einfach verwehrt. Man könnte sagen sie partiell für vogelfrei erklären. Was ich bei Vergewaltigern und Kinderschändern sowieso machen würde, auch wenn es primitiv klingt. Aber wenn der Staat sowas gutheisst, würde er sein über alles geliebtes Gewaltmonopol abgeben, und das kann ja mal gar nicht angehen. ;) Und daß es in der Praxis undurchführbar wäre, weiß ich auch. Es ist lediglich ein utopischer Gedanke.

Nachdem hier bereits The Green Mile erwähnt wurde, könnte man für ein zumindest interessantes Beispiel eines futuristischen Strafvollzugs den Mitlesern den Kurzfilm Vortex ans Herz legen.


Samy:
Wie Du siehst, ist es ein zu komplexes Thema, als daß man einfach einen für sich eindeutigen Standpunkt finden kann, wenn man für und wider abwägt. Genau das meinte ich, als ich zuvor gesagt habe, daß ich nicht proaktiv dafür, aber auch nicht strikt dagegen bin. ;)

:bier:
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54

Donnerstag, 26. August 2010, 01:04

Martin, habe leider noch immer nicht deinen Link hier genauer untersucht (Schande auf mein Haupt, wird nachgeholt)

Ja, sicherlich gilt der Gleichheitsgrundsatz für alle. siehe Art. 3

Also ich zeichne dir bei deiner Logik mal ein kleines Problem auf:

Wann wissen wir, dass jmd eine Tat wirklich begannen hat ? Im Zweifel wissen wir das gar nicht. Die Schuld des Täters muss ERST bewiesen werden und bis zum Urteilsspruch findet die Unschuldsvermutung Anwendung. Damit besitzt ein Beschuldigter (egal, was er getan hat) ein erstes fundamentales Recht. Nämlich das auf eine faire Verhandlung, frei von Vorverurteilungen.

Wirklich so schlimm, dass Täter Rechte haben ? ;)

Würden wir Menschen Vogelfrei erklären, hätten wir eine Lynchjustiz, die sich wohlmöglich noch von falschen Fakten aufhetzen ließe.

Da sagt jmd. der X hat meine Tochter angefasst und schon kommt ein wütender Mob, der sich X annimmt!?

Sind das Verhältnisse, die man wirklich möchte? Ich jedenfalls nicht.

Sollte nicht ein unabhängiger dritter lieber vorher klären, (soweit dies möglich ist) ob X wirklich ein Kind angefasst hat bevor wir ihn einfach "vogelfrei" erklären ? ;)

Ist halt alles nicht so einfach. Man kann vieles kritisieren. Letztlich muss man eingestehen, wenn man sich mal so einwenig in der Welt umschaut, dass dieses System nicht das aller schlechteste darstellt..

Gut muss jeder sehen, wie er möchte...
So long, Chris

55

Donnerstag, 26. August 2010, 01:46

Es geht mir ja um die Beispiele wo etwas ZWEIFELSFREI nachgewiesen werden kann. Das mit dem In dubio pro reo find ich ja auch nicht so schlecht. Wenn ich dann aber sehe, daß Leute die zu recht lebenslang verknackt werden nach einem Bruchteil der abzusitzenden Zeit aufgrund fadenscheiniger Gründe wieder rausgelassen werden, dann kann ich nicht so viel fressen wie ich kotzen möchte. Daß jemand ein Recht auf eine vorurteilsfreie und faire Verhandlung hat, find ich mehr als in Ordnung, so soll es auch sein. Ein Dorn im Auge sind mir halt eher die ganzen Feinheiten des gelebten Strafvollzugs, die oft aus finanzpolitischem Kalkül heraus entstehen und damit das Prinzip ad absurdum führen. Im Grunde genommen läuft es drauf hinaus, daß der Staat verurteilte Rechtsbrecher freilässt, weil er es sich nicht leisten kann, sie gefangen zu halten. Und das ist doch mal ein Armutszeugnis, oder?

Wenn mir ein Sicherheitspolitiker sagt, daß man nicht einfach so Leute nicht wirklich einsperren kann, weil die Gefängnisse voll sind, dann denk ich mir als einfacher Mensch, daß die Leute die bereits in einem Gefängnis hocken, dazu herangezogen werden sollten, ein neues zu bauen für ihre hinzukommenden Kollegen. Damit würde man viele Probleme auf einmal lösen. Tut aber keiner. Warum, weiß ich nicht. Weil billigere Arbeitskräfte werde ich nirgends finden. Und da man ja auch peinlichst genau auf die Prinzipien des humanen Strafvollzugs zu achten müssen scheint, ist auch die Frage, was im Falle einer Arbeitsverweigerung mit dem jeweiligen Delinquenten passiert. Weil Druckmittel hat man ja praktisch keines mehr, durch die Inhaftierung ist eigentlich der ganze Handlungsspielraum des Staates erschöpft und davor fürchten sich einige Gauner halt nicht mal ansatzweise genug. Man sehe sich Bilder der JVA Leoben an. Ich war schon in hässlicheren Hotels...

Mal ernsthaft, wenn ich in so einen Knast gesteckt werde, dann kommt mir das als Mensch aus armen Verhältnissen doch beinahe als Gewinn vor, wenn ich dort hingeschickt werde? Ist es eine vertretbare These, daß sich der Staat durch zur Laschen Strafvollzug zu einer Art Mittäter macht, indem er Leute zu Taten anstiftet, damit sie dort hinkommen? Weil therapeutischer Ansatz im Sinne der Resozialisierung hin oder her, so gut muss es verurteilten Straftätern nicht gehen.

Frage an den Wissenden - warum ist (zumindest hier in Österreich) eine Haftstrafe von maximal 25 Jahren eigentlich mit "lebenslänglich" bezeichnet? :hm:

Nächste Frage an den Wissenden - Vielleicht ist Dir ein gewisser Abdel Basset Ali Megrahi ein Begriff. Der gute Mann hat am 21. Dezember 1988 270 Leute umgebracht, indem er über der schottischen Kleinstadt Lockerbie eine 747 gesprengt hat, deren herabfallende Trümmer das halbe Dorfzentrum eingeebnet haben. Er ist wieder frei, er wurde unter anderem aufgrund seines Gesundheitszustandes (Krebs) vor einem Jahr begnadigt weil man davon ausging, daß er nur noch maximal 3 Monate zu leben hätte. Heute ist er nach wie vor am Leben und lebt wieder in seiner lybischen Heimat. Es gibt da zwar noch einige andere kontroverse Geschichten, daß er im Auftrag der lybischen Regierung gehandelt haben soll (Dementi gibts meines Wissens bis heute keines) und angeblich soll sich sogar BP für seine Entlassung starkgemacht haben, damit sie Bohrrechte in Lybien bekommen. Fakt ist, daß es einer lybischen Regierung egal wäre, ob der Kerl einsitzt, wenn sie mit der ganzen Sache nichts zu tun hätte. Weil ein Herr al-Gadaffi ist meines Erachtens mit seinem inneren Mugabe viel zu sehr im reinen, als daß er sich um einen normalsterblichen Staatsbürger, der im Ausland einsitzt, kümmert. Ich würd meinen da ist mehr dahinter. Wie würdest Du bei sowas die Rechtslage einschätzen und in wie weit deckt sie sich mit Deinem persönlichen Gerechtigkeitssinn?
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56

Donnerstag, 26. August 2010, 16:39

Ja, am besten alle in einen Topf stecken und dann kräftig umrühren! Das ist sicherlich für manch einen auch das einfachste. Da muss man nicht so viel nachdenken und hat stets eine schnelle Antwort bereit!

Also entschuldige, vor einem Satz aus dem Grundgesetz liegen vielleicht (angehende) Juristen vor Ehrfurcht auf dem Bauch.

Mich beeindruckt so ein Satz nur mäßig. Er ist von Menschen ersonnen, wird einige Jahrzehnte seine begrenzte Bedeutung haben und danach durch einen anderen Satz ersetzt werden. Kein Grund ihn als unumstößlich wie ein Naturgesetzt zu betrachten oder als den Stein der Weisen. Völlig absurd ist, aus diesem Satz ein Verbot der Todesstrafe abzuleiten. Als Beispiel mögen die USA dienen, wo es die Todesstrafe gibt, aber nur sehr naive Genossen daraus einen Mangel an Menschenrechten und menschlicher Würde konstruieren.

Wie äußert sich denn zB die "Würde" eines Vergewaltigers? Wenn ich über ihn schreibe, reicht dann ein "der Vergewaltiger" oder erfordert seine Würde, dass ich "der sehr geehrte Herr Vergewaltiger" schreibe?

Auf die Frage, in wie weit Gesetzgeber und Justiz durch lächerlich niedrige Strafen weitere Opfer verschulden gehst Du bequemer weise gar nicht ein. Da müßtest Du nämlich einmal einen eigenen Gedanken finden, statt einfach nur auswendig gelerntes zu reproduzieren.

Aber gerade eigenständige Gedanken, die ausgetretene Pfade verlassen, führen zu einer anregenden Diskussion.


Aus diesen Sorgen (NS-Zeit), dass sich politische Bedingungen und Machtstrukturen auch negativ verändern können, hat man deshalb die Möglichkeiten, welche der Staat hier besitzt, stark eingeschränkt, um präventiv einem "Unrechtsstaat" vorzubeugen.

Ausgezeichnete Idee! Hitler hatte zwar kein Problem damit, Millionen Menschen nur deshalb zu ermorden, weil sie Juden sind, er war gerne bereit, Millionen fremde Soldaten zu töten, und er hatte keinerlei Scheu, deutsche Soldaten millionfach zu verheizen. Aber so ein Satz Juristendeutsch, der die Tötung von Menschen durch den Staat verbietet, der hätte ihn ganz gewiß von all dem abgehalten.

Wenn das so einfach funktioniert, dann schlage ich vor, wir erweitern das Grundgesetz noch um den Satz: "Auch Verbrecher dürfen keine Straftaten begehen, weil diese die Würde der Opfer beeinträchtigen würden." Nach dem ja praktisch kein heutiger Verbrecher dermassen rücksichtlos und mörderisch ist wie Hitler das war müßten die heutigen Verbrecher ja mit so einem Satz noch leichter von jeglichem Verbrechen abzuhalten sein.
Gruß Gerhard
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Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von »Ingenieur« (26. August 2010, 18:59)


Aeon

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57

Freitag, 27. August 2010, 02:09

Ja, da merkt man leider, dass du keine Ahnung hast, Gerhard.

Genau daraus wird nämlich gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, ferner auch des EuGH, das Verbot gegen die Todesstrafe abgeleitet.

Ich weiß Gerhard, alles kleine und naive Geister, richtig? :D

Und nun ja, vor dem Grundgesetz liegen nicht (angehende) Juristen auf dem Bauch, sondern eher Politiker, die das Grundgesetz lieber gestern als heute abschaffen würden, weil es ihnen im Weg steht.

Dir scheint diesbezüglich der Stellenwert des Grundgesetzes für die Politik in seiner Gesamtheit nicht so ganz klar zu sein.

Bitte schweif des Weiteren nicht nach Amerika ab. Das ist ein hinkender Vergleich, dem es an Objektivität und Genauigkeit mangelt.

Die Verfassung der USA, besonders dessen Entstehungsgeschichte ist absolut nicht mit unserer vergleichbar. Wer sich einwenig mit dem Common Law System auseinander gesetzt hat, des Weiteren die geschichtlichen Zusammenhänge genau kennt, wird dir das bestätigen können. Nun ja, einwenig Objektivität vorausgesetzt.

Außerdem tue dabei mal bitte nicht so, als wäre die Todesstrafe in den USA ein Instrument, welches von einer breiten amerikanischen Mehrheit getragen würde. Immerhin ist diese in 1/3 aller Bundesstaaten ganz abgeschafft worden. Darüber hinaus haben Staaten beschlossen, die Todesstrafe nicht mehr zu praktizieren.

Ja Ja, die kleinen naiven Abweichler, ich weiß...

Gut, in einer Sache muss ich dir diesbezüglich Recht geben. Das sind natürlich keine Naturgesetze. Sie können ersetzt werden bzw. anders ausgelegt werden. Aber dafür bräuchten wir in der BRD schon einen Umsturz in ein Regime aller Hitler. und wir hoffen ja alle mal das sowas nicht passiert, nicht Gerhard ?

Ohne ein solches, da muss ich dich leider enttäuschen, ist eine Abkehr dieser Grundsätze dank der Wesenserhaltsgarantie undenkbar.

Ok, der Vergewaltiger, der seine Würde verwirkt.. Dein gutes Recht so zu denken! Das kann ich nachvollziehen. Ich sehe das anders!

Die Rechtsprechung der höchsten deutschen bzw. europäischen Gerichte stehen mir dabei zur Seite.

Jaja, alles verkommende und würdelose Subjekte, ich weiß doch!

Kurze Haftstrafen:

Dann nenn mal bitte konkrete Beispiele, in welchen Fällen jmd. mit einer lächerlichen Strafe verurteilt wurde. Dann würde ich auch über meinen Schatten springen und über ausschließlich "auswendig" gelerntes Wissen hinausgehen. Einfach zu pauschalisieren und zu sagen, generell sind Haftstrafen zu kurz und überhaupt!?

Ist das die Form von eigenen Gedanken, die eine Diskussion erst interessant machen sollen!? Ungenau zu sein und zu pauschalisieren? Tut mit leid, für mich ist das Kindergarten und weit entfernt von einer ernsthaften Diskussion.

Des Weiteren interessanter Standpunkt bezüglich Hitler, Juden und deutschen Soldaten, ich denk mal drüber nach, ob eine solche Ansicht in mein Weltbild passt. Warte... Neh lass mal lieber... Da kommen wir nicht auf einen Nenner....
So long, Chris

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58

Freitag, 27. August 2010, 12:07

Das Friendly Flusi ist kein Juristenforum. Daher darfst Du auch nicht erwarten, dass hier nur Gesetzte oder Kommentare zu Gesetzen von Juristen zitiert werden. Hier darf und soll auch eigenständig gedacht werden. Ebenfalls erlaube ich mir, an Juristen die selben Maßstäbe wie an jeden anderen Menschen anzulegen. Mir gefällt, wenn jemand folgerichtig argumentieren kann (zB Martin/mhe) - mich amüsiert, wenn jemand naiv argumentiert (zB das ein Gesetz einen Despoten davon abhalten würde, seine Widersacher zu töten).

Wenn Du bezüglich Hitler, Juden, Soldaten glaubst, einen Fehler in meiner Argumentation gefunden zu haben wäre es interessant, wenn Du den richtigstellt. Tust Du natürlich nicht. Sondern bringst ein paar nichtssagende Worte, dass Du ein anderes Weltbild hättest. Aber mir unterstellst Du, dass ich unzulässig verallgemeinere.

Du möchtest ein Beispiel für ein lächerlich geringes Urteil? Bitte:

Zitat

Ein Strafurteil schlägt hohe Wellen: In der Begründung ist einem gebürtigen Türken zugestanden worden, in „allgemein begreiflicher, heftiger Gemütsbewegung“ auf seine scheidungswillige Ehefrau eingestochen und sie lebensgefährlich verletzt zu haben; zudem hat sich der Schöffensenat der Einschätzung des Staatsanwalts angeschlossen, in der es – wie berichtet – unter anderem geheißen hat, dass sich „gerade Ausländer oder Personen mit Migrationshintergrund in einer besonders schwierigen Lebenssituation befinden“, die sich auch „in einem Affekt entladen“ könnten. Deshalb war wegen Totschlags angeklagt worden, nicht wegen Mordversuchs.


Mord-Drohung vor der Tat
Der 46-Jährige hatte kurz vor der Bluttat angekündigt, er werde die Frau "umbringen". Der Familienvater, der mit seiner Frau und sechs Kindern im Alter zwischen zwei und 19 Jahren in einer 90 Quadratmeter-Wohnung in Wien-Floridsdorf lebte, wusste schon länger von den Trennungsabsichten seiner Ehefrau. Grund: Sie hatte seine Gewalttätigkeiten satt.

Selbst der Verteidiger des Mannes räumte in der Gerichtsverhandlung ein, es habe vor dem Vorfall, den der Jurist als "umfassendes Erdbeben" bezeichnete, schon einen "Vulkanausbruch" gegeben. Doch habe sich sein Mandant dabei "auf eine Ohrfeige, eine Tachtel beschränkt".

Der Ehefrau war das trotzdem zu viel, sie hatte infolge dessen ihren ältesten Sohn gebeten, ihr Scheidungsunterlagen zu besorgen. Diese angespannte Situation zehrte offensichtlich an den Nerven des Ehemannes. Am 12. Oktober 2009 kündigte er an: "Ich halte das nicht mehr aus. Ich schwöre, irgendwann bringe ich die Frau um."

Nur wenige Stunden später, als er die Scheidungspapiere zu Gesicht bekam, setzte er diese Ankündigung beinahe in die Tat um.

Quelle: diepresse.com

Anmerkung: der Türke hat über 20 mal auf seine Frau mit einem Küchenmesser eingestochen, in den Hals, Kopf und in die Brust. So heftig, dass die Klinge abbrach. Danach hat er die auf dem Boden liegende Frau mit einer Eisenstang eingeschlagen. Wie durch ein Wunder überlebte die Frau.

Das ist, speziell nach dem er nur wenige Stunden davor vor Zeugen ganz klar eine Ankündigung des Mordes ausgesprochen hatte, für mich ein klarer Fall von Mordversuch. Ich halte Juristen, die das anders sehen, einfach für dumme und naive Menschen. Jemand, der durch fortlaufende familiäre Gewalt die Frau zur Scheidung zwingt dann „allgemein begreiflicher, heftiger Gemütsbewegung“ zuzugestehen ist absurd. Das kann auch nur Juristen einfallen. Kein Hilfsarbeiter ist dermassen weltfremd und naiv.

Hätte ich diesen Fall als Richter zu entscheiden gehabt hätte er mindestens 15 Jahre für Mordversuch gekriegt. Der für Mord notwendige Vorsatz ist durch die Ankündigung und die "Gründlichkeit", mit der der Täter das Opfer "bearbeitet", wohl hinlänglich bewiesen. Erschwerend kommt hinzu, dass der Türke seine Frau schon jahrelang und regelmäßig gewalttätig mißhandelte, also auch kein einmaliges Handeln in einer aussergewöhnliches Situation vorlag.

In diese Richtung haben sich übrigens auch zahlreiche Juristen geäussert (es sind ja keineswegs alle Juristen unfähig) und selbst die Justizministerin hat nach längerem Schweigen folgenden Erlaß herausgegeben:

Zitat

"dass nach Lehre und Rechtsprechung weder die Ausländereigenschaft im Allgemeinen noch die Herkunft aus einem bestimmten Land für sich genommen den Grad der Heftigkeit einer Gemütsbewegung und die allgemeine Begreiflichkeit einer heftigen Gemütsbewegung zu begründen vermögen".
Zur allgemeinen Begreiflichkeit bedürfe es neben den sonstigen Voraussetzungen "immer auch der Verständlichkeit aus österreichischer Sicht".
In diesem Sinne sei "eine allfällige allein durch die Ankündigung der Scheidung oder Trennung hervorgerufene heftige Gemütsbewegung des Täters unabhängig von seiner Herkunft für sich genommen nicht allgemein begreiflich", betont das Ministerium. Vielmehr würden Gewalthandlungen im Zusammenhang mit Scheidungs- oder Trennungsankündigungen "regelmäßig gegen eine allgemeine Begreiflichkeit einer heftigen Gemütsbewegung sprechen".
Quelle: www.oe24.at

Wie hättest Du geurteilt? Was denkst Du über Richter Hans-Werner Riehe vom Kölner Jugendgericht?
Gruß Gerhard
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Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Ingenieur« (27. August 2010, 12:42)


59

Freitag, 27. August 2010, 12:48

Ich möchte den Aspekt Wiederholungstäter und Rechtsprechung mal hervorheben ( ohne jetzt auf die Todesstrafe in diesem Fall zu schielen):
Pikant zu lesen in diesem Zusammenhang!:

Zitat

16-jähriger Täter war "tickende Zeitbombe"

Wenn die Hamburger Justiz früher gehandelt hätte, würde der 19-Jährige, der am Jungfernstieg erstochen wurde, vielleicht noch leben. Denn der 16-jährige Täter ist ein "Intensivtäter" und war schon mehrfach wegen schwerer Delikte angeklagt. Doch jedes Mal kam er mit einem blauen Auge davon – wenn überhaupt.
Die sinnlose Tat sorgt noch immer für Entsetzen: Je mehr Details aus dem Leben von Elias A. bekannt werden, um so unfassbar erscheint es, dass der 16-jährige Jugendliche mit krimineller Karriere vorher nie wirklich bestraft wurde. Jetzt sitzt Elias A. im Gefängnis. Zum ersten Mal in seinem Leben muss er in Untersuchungshaft eine Zelle von innen betrachten, hinter den Gitterstäben eines Gefängnisses für Jugendliche.

Der Jugendliche hat einen jungen Mann erstochen, ihm das gezückte Klappmesser zwischen die Rippen, ins Herz gerammt. Mitten auf der belebten S-Bahnstation Jungfernstieg in der Hamburger Innenstadt, unter der Binnenalster, an einem Freitagabend um 21.30 Uhr. Eine halbe Stunde kämpften Retter um das Leben des jungen Mannes, der noch in Todesangst hatte fliehen wollen.

Als Elias A. festgenommen und ins Polizeipräsidium gefahren wurde, verzog er keine Miene. Bei der Vernehmung durch die Beamten der Mordkommission sei der Jugendliche „emotional nicht berührt“ gewesen, wie es ein Hamburger Kripo-Mitarbeiter formuliert. Für sie ist Elias A. trotz seines jugendlichen Alters schon jetzt ein Schwerverbrecher.


Auch die Brüder sind kriminell



Doch hinter der Fassade muss eine ganze Menge schief gelaufen sein. Als Elias A. zehn Jahre alt war, fiel der Junge das erste Mal der Polizei auf. Gefährliche Körperverletzung war der Vorwurf. Eine Strafe gab es nicht, denn als Kind war er noch strafunmündig. Doch nicht nur er geriet auf die schiefe Bahn. Auch seine beiden Brüder Rafael und Gabriel. Alle drei Söhne werden mittlerweile wegen der Vielzahl der ihnen angelasteten Taten bei der Polizei als „Intensivtäter“ geführt. „Der Vater gibt allen die Schuld. Nur sich nicht“, berichtet ein Bekannter.

Der auffälligste der drei Brüder war Elias. Bekannte bezeichnen ihn schlicht als „durchgeknallt“. Schon Kleinigkeiten führten zu gewalttätigen Ausbrüchen. Er hatte keine Hemmungen, einem Lehrer in der Ganztagesschule in Hamburg-Altona, die er besuchte, Faustschläge zu versetzen, als dieser ihn ermahnte. Der Heranwachsende besaß bereits eine „kräftige Rechte“ und brach dem Lehrer am 2. März 2009 damit den Kiefer. Die Anklage folgte am 14. Mai. Theoretisch hätte er dafür bereits bestraft werden können. Doch vor Gericht einigte man sich auf die Einstellung des Verfahrens, wenn Elias fünf Tage Arbeitsleistungen erbringen würde. Immerhin beendete Elias die Hauptschule mit einem Abschluss.

Der Junge muss über die Strafe nur gelacht haben, denn sie hielt ihn offenkundig von gar nichts ab. Vor einem Eiscafé am Großneumarkt soll er im Juni letzten Jahres wieder zugeschlagen haben, es gab aber nicht genügend Beweise, das Verfahren wurde ebenfalls eingestellt. Ein „Abziehdelikt“, also Raub, und Körperverletzung leistete er sich am 8. August 2009, wieder auf dem Großneumarkt. Mit vier Freunden soll er drei Männer auf einer Parkbank bedroht haben, sie um Zigaretten und Geld angeschnorrt haben. Als sie sich weigerten, schlugen die Fünf mutmaßlich zu.

Rache an einem Filialleiter

Danach ging es weiter: Oft besuchte er den „Penny“-Supermarkt um die Ecke. Als er im September die Brötchen befühlte, reichte es dem Filialleiter. Er warf Elias hinaus und erteilte ihm Hausverbot. Am Abend stand der Junge mit seinem jüngeren Bruder vor der Tür. Sie fingen den Filialleiter, so die Anklage, auf dem Heimweg ab und verprügelten ihn. Wieder ging Elias straffrei aus. Denn das Gericht hatte entschieden, die beiden Verfahren, wegen versuchter räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung, zu einem Verfahren zusammenzufassen. Und das zog sich dann noch über Monate hin.

Elias sei nur in der Gruppe stark, hört man auf der Straße. Die Straftaten, die er begangen haben soll, geschahen fast ausnahmslos zusammen mit anderen Jugendlichen. Bei der räuberischen Erpressung vom Juni 2009 gab es vier Mittäter, drei von ihnen waren auch am vergangenen Freitag bei der Tat am Jungfernstieg dabei. „Er ist eine tickende Zeitbombe gewesen und die ist explodiert“, sagt ein Beamter und gibt zu: „Davon laufen noch mehr herum.“ Der Haftbefehl nach der tödlichen Attacke auf den 19-Jährigen lautet zunächst auf Totschlag, sie könnte auch auf Mord lauten.


Aeon:

Ernstgemeinte Frage:
Was für Rechtsgüterabwägungen fanden hier denn statt?? Der Unterkiefer ( körperliche Unversehrtheit) des Lehrers war niedriger einzustufen als der freie Schulbesuch des lieben Jungen?? Der Filialleiter war wohl auch selber Schuld, daß er wollte, daß der Rest seiner Kundschaft nicht betatschte Brötchen bekommt ( Sieht der WKD - Wirtschftskontrolldienst- daß der FL die Brötchen ohne Zange oder Handschuhe anfasst, zieht das ein empfindliches Ordnungsgeld nach sich!)

Zeig mir ein Rechtsgut des Täters, daß höher einzustufen ist, wie eines der Opfer. Zeig mir es bitte....
Und sag bitte nicht, daß du keine Einsicht in die Akten hättest. Brauchen wir hier nicht. Warum kann ein Wiederholungstäter in Deutschland machen was er will??

"When my time on Earth is gone, and my activities here are past, I want they bury me upside down, and my critics can kiss my ass."Bob Knight

Those who would give up essential Liberty, to purchase a little temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety.."
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60

Freitag, 27. August 2010, 12:59

Zitat

Ihre feige Tat erschütterte ganz Hamburg! Im vergangenen November fielen fünf Jugendliche brutal über Nico Frommann (20, Sohn von Nord-Bezirksamtsleiter Mathias Frommann) und seinen Freund Daniel W. her, stachen mit einem Messer und einer abgebrochenen Flasche auf sie ein. Die Opfer sind für ihr Leben gezeichnet – die Täter kamen jetzt vor Gericht mit einem blauen Auge davon.

Der Richter verurteilte die „Kiez-Schlitzer“ lediglich zu Bewährungsstrafen: Özem N. (18) und Volkan Sabri C. (18) erhielten ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung, Ahmet K. (18) zwei Jahre auf Bewährung.

Lediglich bei den beiden Haupttätern Cem Zafer M. (17) und Peter Z. (17) zeigte das Gericht mehr Härte, brummte ihnen eine strenge „Vorbewährung“ auf. Im Klartext: Wenn sich die beiden in den nächsten sechs Monaten auch nur die kleinste Kleinigkeit zu Schulden kommen lassen, wandern sie für zwei Jahre in den Knast.

Außerdem müssen alle fünf Täter einen Anti-Agressionskurs besuchen und 400 Euro für den Opferfonds der Jugendgerichtshilfe erarbeiten.

Der Vorsitzende Richter zeigte sich geschockt von der Brutalität, mit der die Jugendlichen auf ihre Opfer losgegangen waren: „Alle fünf haben erbarmungslos und ohne jegliche Gefühle gehandelt.“

Dennoch waren ihm die Hände gebunden, musste er die „Kiez-Schlitzer“ nach dem milden Jugendstrafrecht verurteilen. Denn die Täter waren bei der Tat erst 17 oder gerade 18. Hinzu kam: Obwohl die Angeklagten während der Verhandlung taktierten und ihre Schuld herunterspielten, hatten sie Reue gezeigt.


Nun, Aeon, in Ordnung, wenn Messerstecher fei herumlaufen? Tolle Gesetzte, nicht wahr?

Mühelos könnte ich Dir hunderte, wenn nicht tausende solcher Skandalurteile liefern. Aber so lange nicht Du selbst das Opfer bist wird Dich das vermutlich nicht beeindrucken.
Gruß Gerhard
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ingenieur« (27. August 2010, 13:04)