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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »gernot« (17. Oktober 2009, 15:37)
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Nico081« (17. Oktober 2009, 16:12)
In der Realfliegerei in Deutschland ist ein gewerblicher "reiner" VFR- Flug begrenzt auf Fluggeräte mit MTOW 14 Tonnen.
Gruss Nico
Achso, man kann mit allen VFR fliegen..
Weil bei IVAO wird mir gesagt, als ich mit einem A319 VFR fliegen wollte das es nicht ginge...
Ich meine ich kann ja IFR fliegen, aber manuell steuern macht einfach mehr spaß als nur vorm Autopilot zu sitzen.
Danke für eure Antworten
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Airbusalex« (17. Oktober 2009, 18:34)
Naja kommt alles auf den Luftraum an. In Lufträumen die für VFR-Flieger reserviert sind also G und F muss man nur frei von Wolken sein, ein Mindestabstand ist nicht vorgeschrieben. Sicherlich gibts auch dafür Sondergehenmigungen aber normalerweise muss man beim VFR-Fliegen auch immer Erdsicht haben.1. Die Wolkenuntergrenze muss mind. 500ft über der Bezugshöhe betragen.
2. Die Sichtweite mind. 1,5km
Wenn es noch weniger ist, geht es bis zu einem bestimmten Bereich noch mit SonderVFR.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »lol_nickname« (17. Oktober 2009, 19:57)
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »mikfun« (17. Oktober 2009, 20:19)
IROLEAN ist mal mit der DHC-7 Courchevel plamässig angeflogen, da war zumindest ein Teil des Fluges VFR.
Kann es sein, dass in diesem Beispiel der Teil nur VFR möglich war, z.B. weil der Flugplatz keinen IFR-Anflug hat?
Auch das mit der gewerblichen Geschichte stimmt. Da die DO-228 von LGW auf D-I registriert waren, waren die damit in der Lage Linienflüge auch VFR durchzuführen und zwar Regelkonform! Und ja, auch ich habe schon Flugzeuge mit mehr als 14 T MTOW VFR fliegen sehen, Testflug / Werkstattflug ist ja schon gefallen.
Gruß
Boxi
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Nico081« (18. Oktober 2009, 12:49)
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