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Samstag, 30. Juni 2007, 00:10

Verfassungsgericht muss sich mit Charaktertest von Piloten befassen

Zitat

DARMSTADT (dpa) - Das Luft- sicherheitsgesetz von 2005, nach dem sich alle 45 000 Piloten in Deutschland einem Charaktertest unterziehen müssen, wird auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüft. Das Verwaltungsgerichts Darmstadt setzte zwei Verfahren über den Widerruf von Lizenzen von Privatluftfahrzeugführern aus und legte sie dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung des Luftsicherheitsgesetzes vor. Das teilte das Gericht am Freitag mit (Aktenzeichen: 5 E 1854/06 (3) und 5 E 1495/06 (1)).


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Gruß Rick

"Gravity is not just a good idea - it's a law."

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Samstag, 30. Juni 2007, 11:08

Natürlich lassen sich Terroristen nicht durch Gesetze davon abhalten Anschläge zu verüben – genauso wenig wie sich Andere per Gesetzt davon abhalten lassen Gesetzte zu verletzen.

Warum sollte man nicht grundsätzlich jeden, der eine besondere Erlaubnis beantragt mit etwas umzugehen, was anderen potentiell gefährlich werden kann, auf seine Zuverlässigkeit hin überprüfen? Wenn ich koscher bin, warum sollte ich es dann nicht zulassen, dass meine Zuverlässigkeit geprüft wird?

Dass Waffenbesitzer auf ihre Zuverlässigkeit überprüft werden stellt doch auch niemand in Frage. Im Gegenteil, viele würden den Waffenbesitz am liebsten generell verbieten, auch für zuverlässige Bürger. Mit einem Flieger oder Tankwagen kann man bei Bedarf auch großen Schaden anrichten, wie wir inzwischen alle wissen.
Grüße
joni

i5-3570K / 8 GB / HD7770 1 GB [mein PC seit Mai 2012]
FS9.1 / ActiveSky / GE ProII / Flight Environment / UT Europe / FS Global 2005

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »joni« (30. Juni 2007, 11:09)