Sie sind nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: . Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

1

Freitag, 10. Januar 2014, 11:09

Kreditkartengebühren: Fluggesellschaft muss vollständige Preise angeben

Zitat

Schon seit 2008 bestimmt eine EU-Verordnung, dass Flugpreise stets einschließlich aller vorhersehbaren Gebühren anzugeben sind. Doch viele Airlines hielten sich nicht daran.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen informiert:

Eine Fluggesellschaft muss auf den Buchungsseiten im Internet immer den vollen Ticketpreis einschließlich Steuern, Zuschlägen und Gebühren nennen. Das will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit seiner Klage gegen airberlin vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erreichen. Der BGH hat die Klage dem Europäische Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vorgelegt.

„Wir erwarten, dass endlich Schluss ist mit irreführenden Lockangeboten bei Online-Buchungen. Verbraucher müssen von Anfang an wissen, was am Ende zu zahlen ist“, sagt Gerd Billen, Vorstand des vzbv.

Flugpreise zu niedrig angegeben:

airberlin hatte nach Eingabe von Datum, Abflug- und Zielort in die Buchungsmaske eine Tabelle mit den vermeintlichen Preisen für ausgewählte Flüge angezeigt. Doch die Preise enthielten weder Steuern, Flughafengebühren noch Kerosinzuschläge. Außerdem fehlte die „Service Charge“ in Höhe von 10 oder 15 Euro für die Zahlung per Lastschrift oder Kreditkarte. So sollte ein Flug von Berlin nach Frankfurt laut Tabelle nur 41 Euro kosten. Tatsächlich waren es 74 Euro. Der Gesamtpreis war jeweils nur für den voreingestellten oder angeklickten Flug und nur unterhalb der Preistabelle aufgeführt.

Der EuGH muss nun klarstellen, ob eine Fluggesellschaft mit Preisen locken darf, die gar nicht buchbar sind. Nach Auffassung des vzbv muss von Anfang an der korrekte Preis sichtbar sein. Es reicht nicht, wenn der Kunde an irgendeiner Stelle des Buchungsvorgangs erfährt, wie viel er wirklich für das Ticket zahlen muss.

Mehr Preistransparenz durch EU-Verordnung:

Schon seit 2008 bestimmt eine EU-Verordnung, dass Flugpreise stets einschließlich aller vorhersehbaren Steuern, Gebühren, Zuschläge und sonstigen Entgelte anzugeben sind. Doch viele Airlines hielten sich nicht daran. Daher musste der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen etliche Airlines Abmahn- und Klageverfahren einleiten, um die „Schummelwerbung“ im Netz zu unterbinden.

Quelle: kreditkarte.com