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1

Donnerstag, 24. Juli 2008, 00:31

Frage bezüglich Flugfunkscanner!

Wer von euch benützt solch einen Scanner?
Wie ist es mit der Empfangsreichweite bestellt??Gibt es gesetzliche Vorschriften im Zusammenhang mit dem Betrieb?

Danke für eure Antworten!

:respect: :thumb: :bier:

"When my time on Earth is gone, and my activities here are past, I want they bury me upside down, and my critics can kiss my ass."Bob Knight

Those who would give up essential Liberty, to purchase a little temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety.."
(Benjamin Franklin)

s0nix

The Übermensch

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2

Donnerstag, 24. Juli 2008, 00:58

Soweit ich weiß ist das in Deutschland verboten wenn nicht haut mich mit einem Hammer...

Jedoch ist die Strafbestandsaufnahme ziemlich kompliziert
Dmitri, 16, Mentalist!!! :thumbsup:

Intel Core2Duo T9300@2,5GHZ - 2GB RAM 667Mhz - ATI HD2700 256MB DDR3 - 500GB Festplatte

3

Donnerstag, 24. Juli 2008, 01:00

Also AZF hätte ich, da wäre es mit dem Fernmeldegeheimnis ja kein Problem, und ein aktiver Sender ist es auch nicht....?

Was könnte den strafbar sein??

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4

Donnerstag, 24. Juli 2008, 01:13

Quelle: Telekommunikationsgesetz Deutschland

Zitat

§ 89 Abhörverbot

Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen
1Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. 2Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. 3§ 88 Abs. 4 gilt entsprechend. 4Das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt.



Quelle: Telekommunikationsgesetz Deutschland

Zitat

§ 88 Fernmeldegeheimnis

(1) 1Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen der Inhalt der Telekommunikation und ihre näheren Umstände, insbesondere die Tatsache, ob jemand an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war. 2Das Fernmeldegeheimnis erstreckt sich auch auf die näheren Umstände erfolgloser Verbindungsversuche.
(2) 1Zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses ist jeder Diensteanbieter verpflichtet. 2Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch nach dem Ende der Tätigkeit fort, durch die sie begründet worden ist.
(3) 1Den nach Absatz 2 Verpflichteten ist es untersagt, sich oder anderen über das für die geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste einschließlich des Schutzes ihrer technischen Systeme erforderliche Maß hinaus Kenntnis vom Inhalt oder den näheren Umständen der Telekommunikation zu verschaffen. 2Sie dürfen Kenntnisse über Tatsachen, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen, nur für den in Satz 1 genannten Zweck verwenden. 3Eine Verwendung dieser Kenntnisse für andere Zwecke, insbesondere die Weitergabe an andere, ist nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere gesetzliche Vorschrift dies vorsieht und sich dabei ausdrücklich auf Telekommunikationsvorgänge bezieht. 4Die Anzeigepflicht nach § 138 des Strafgesetzbuches hat Vorrang.
(4) Befindet sich die Telekommunikationsanlage an Bord eines Fahrzeugs für Seefahrt oder Luftfahrt, so besteht die Pflicht zur Wahrung des Geheimnisses nicht gegenüber der Person, die das Fahrzeug führt oder gegenüber ihrer Stellvertretung.


Also normalerweise ist das Abhören nicht gestattet :D

EDIT:

Zitat

Original von Balu der Bär
Also AZF hätte ich, da wäre es mit dem Fernmeldegeheimnis ja kein Problem, und ein aktiver Sender ist es auch nicht....?


Berechtigt Dich zur Durchführung des Sprechfunks in englischer Sprache bei IFR Flügen und auch in deutscher Sprache bei VFR-Flügen...
Berechtigt Dich allerdings nicht zum Abhören, denn dann nimmst Du ja nicht aktiv am Sprechfunk teil...
Allerdings mache ich mich pausenlos strafbar, weil ich habe ein Autoradio und in der Gegend um EDLW habe ich ständig Flugfunk, der meinen EinsLive-Empfang stört... :lol:

Gruß

Dirk
Gruß

Dirk 8)

Flusitechnisch nun in den Rentenstatus gewechselt

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Superburschi« (24. Juli 2008, 01:18)


5

Donnerstag, 24. Juli 2008, 01:25

Na ja, ich hätte es wissen müssen, Deutschland Deutschland Bürokratie über alles....... :sad:

"When my time on Earth is gone, and my activities here are past, I want they bury me upside down, and my critics can kiss my ass."Bob Knight

Those who would give up essential Liberty, to purchase a little temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety.."
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6

Donnerstag, 24. Juli 2008, 01:32

Zitat

Original von Balu der Bär
Na ja, ich hätte es wissen müssen, Deutschland Deutschland Bürokratie über alles....... :sad:


Allerdings machst Du Dich nicht strafbar wenn Du einen Scanner besitzt und der Flugfunk dein Radioprogramm überlagert... ;) Denn da kannst Du ja dann nichts zu...

Du darfst dann nur nicht das Gehörte weitererzählen... :lol:

ATIS ist übrigens nach den Gesetzestexten dann davon wohl nicht betroffen...

Gruß

Dirk
Gruß

Dirk 8)

Flusitechnisch nun in den Rentenstatus gewechselt

7

Donnerstag, 24. Juli 2008, 04:54

Zitat

Original von Superburschi
ATIS ist übrigens nach den Gesetzestexten dann davon wohl nicht betroffen...


genau, sonst wären ja keinem die Telefonnummer bekannt. :bier:
Gruß Rick

"Gravity is not just a good idea - it's a law."

8

Donnerstag, 24. Juli 2008, 07:43

Wenn die Dir richtig böse wollen, dann können Sie dir auch das AZF entziehen, wenn Du erwischt wirst

Gruss Boxi

9

Donnerstag, 24. Juli 2008, 10:56

Zitat

auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden


Wenn du "vertrauliche und private Gespräche" "abhören" willst,brauchst du dazu gar keinen Funkscanner,auf der Straße,im Supermarkt,U-Bahn und Bus gibts genug Handy oder sonstige Gespräche mitanzuhören,quasi "zwangsweise" :leider:, (darf ich das gehörte auch nicht "weitersagen" ? :D)mit wesentlich mehr privaten Inhalt,als dies am Flugfunk stattfindet,da gibt es nichts was geheimzuhalten wäre,Start-Landefreigaben,Positionsmeldungen usw,und außerdem MUß jeder Pilot der sich gerade in der Kontrollzone oder Startbereit am Boden befindet, die gleiche Frequenz gerastet haben,ob die Funkmeldung nun ihn betrifft oder nicht.Und wie siehts denn eigentlich mit den Passagieren aus,die zB.bei einem Rundflug in einer Einmot auch ein Headset bekommen,und den Flugfunk mitanhören "müssen",ganz ohne AZF,ab in den Knast damit,wenn sie auch nur ein Wort des gehörten weitererzählen ?
Ich halte diese Gesetzesbestimmung auf den Flugfunk bezogen für einen Unfug,weil da nichts gesprochen wird was geheim,privat oder vertraulich wäre.
Das man Polizeifunk nicht abhöre darf ist nachvollziehbar...aber da setzt man ohnehin zunehmens auf den abhörsichere Digitalfunk.

10

Donnerstag, 24. Juli 2008, 10:57

Tja, Sinnhaftigkeit hin oder her...Gesetz ist nun mal Gesetz, und es wird nicht besser werden
Gruß


fleisch

Team Typhoon Leader

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Beruf: Schüler

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11

Donnerstag, 24. Juli 2008, 11:08

Oje, letztes Jahr hatten wir ein paar Schüler die mal reinschnuppern wollten auf
unserem Segelflugplatz...
Die haben dann mal schön in den Frankfurt/Main Approach reingeschrien...
ANaja dass war dann natürlich dass Ende ihres Schnupperkurses :thumbdown:.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »fleisch« (24. Juli 2008, 11:08)


12

Donnerstag, 24. Juli 2008, 11:32

Naja,

den Flugfunk kann man schon auf die gleiche Stufe wie den Polizeifunk stellen.

Ich denke da an Notsituationen. Muss Hinz und Kunz live dabei sein, wenn Airline XYZ auf dem Flug ABC Probleme jeglicher Art hat? Was glaubt Ihr, wass da an Informationsaustausch stattfindet? Da werden Entscheidungen getroffen, worueber dann die Zeitung 0815 wieder eine ganz grosse Schlagzeilen raushauen würde, obwohl nicht wirklich was war und alle Beteiligten nur ihren Job gemacht haben. So und der Alltag? Ich habe keinen Bock, mich dafür zurechtfertigen, dass ich stellenweise im Sinne des Verkehrs von den Standardfunkspruechen abweiche und dies evtl. irgendwo breitgetreten wird.

Wie würdet ihr darüber denken, wenn jetzt jemand auf die Idee käme, auf Eurer Arbeitsstätte eine Webcam mit Mikrofon zu installieren und die Aufnahmen live senden würde?

Wenn ich gewollt hätte, das mich die ganze Welt aus Lautsprechern hören soll, dann wahre ich Radiomoderator geworden!

Gruss

Boxi

13

Donnerstag, 24. Juli 2008, 11:54

Nana ... Deine Vergleiche hinken gewaltig ... zunächst hörst Du im Flugfunkscanner weder die Privatgespräche der Piloten/Lotsen noch irgendetwas, was sich nach dem Loslassen der Funktaste abspielt, außerdem wird im Flugfunk nichts geheimes oder relevantes für die öffentliche Sicherheit besprochen.
Und sollte es mal einen Notfall geben, so könnten sich die mithörenden Schreiberlinge vielleicht sogar mal ein etwas realistischeres Bild der Vorgänge machen anstatt immer nur ins Blaue zu raten :D ...

Mal ganz abgesehen davon wird der Flugfunk anderer Länder schon seit langer Zeit live ins Internet übertragen ... völlig ohne negative Folgen.

Man könnte die deutschen Gesetze diesbezüglich also ruhig etwas lockern ...
Gruss

Mats


14

Donnerstag, 24. Juli 2008, 12:07

Zitat

Original von DogStar
Nana ... Deine Vergleiche hinken gewaltig ... zunächst hörst Du im Flugfunkscanner weder die Privatgespräche der Piloten/Lotsen...


Sicher? Als Fachmann kennst Du dich doch auch in so weit aus, dass es durchaus auch auf der Freq mal OT werden kann, oder ?

Zitat

außerdem wird im Flugfunk nichts geheimes oder relevantes für die öffentliche Sicherheit besprochen.


Ja klar, für Militärflugzeuge und Staatsflugzeuge gibt es eine eigene Frequenz....

Zitat

Und sollte es mal einen Notfall geben, so könnten sich die mithörenden Schreiberlinge vielleicht sogar mal ein etwas realistischeres Bild der Vorgänge machen anstatt immer nur ins Blaue zu raten :D ...


Yupp, denn dafür gut es ja auch die BFU, die immer so brav ihre Berichte veröffentlicht. Nur hast Du schon mal im nachhinein was in der Presse gelesen oder gehört, was darauf basiert? Ich leider nur bisher einmal.....

Zitat

Mal ganz abgesehen davon wird der Flugfunk anderer Länder schon seit langer Zeit live ins Internet übertragen ... völlig ohne negative Folgen. Man könnte die deutschen Gesetze diesbezüglich also ruhig etwas lockern ...


Andre Länder, andere Sitten! Klar, man könnte auch das eine oder andere Gesetz dann mit übernehmen und somit auch verschärfen.....

Kann man, muss man aber nicht!

Was ist am Flugfunk eigentlich so furchtbar interessant?

BTW: Selbst die Dienstellen am Flughafen, die den Flugfunk mithören aus dienstlichen Gründen haben dafür eine Genehmigung!

Gruss


Boxi

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »BlackBox« (24. Juli 2008, 12:12)


15

Donnerstag, 24. Juli 2008, 12:16

Das OT auf der Frequenz ist meist jugendfrei und ziemlich langweilig ... interessant ist der Flugfunk aus dem selben Grund, der auch das Mitplotten an - u. abfliegender Flugzeuge an großen Airports offensichtlich spannend macht: ein kleiner Einblick in die vermeintlich aufregende Welt des internationalen Luftverkehrs.
Hab das als Kind auch gemacht und regelmäßig Gänsehaut dabei bekommen ...
Gruss

Mats


16

Donnerstag, 24. Juli 2008, 12:33

Zitat

Original von DogStar
Das OT auf der Frequenz ist meist jugendfrei und ziemlich langweilig ... interessant ist der Flugfunk aus dem selben Grund, der auch das Mitplotten an - u. abfliegender Flugzeuge an großen Airports offensichtlich spannend macht: ein kleiner Einblick in die vermeintlich aufregende Welt des internationalen Luftverkehrs.
Hab das als Kind auch gemacht und regelmäßig Gänsehaut dabei bekommen ...


Naja, OT kann auch heftig werden... (schon erlebt)

Das Thema mitplotten, ok, nur da wird es heute schwierig mit. Callsign ist ja nicht unbedingt die Flugnummer, die nach Außen geht.

Einen Hinweis habe ich noch, bevor es auf Schicht geht: Stationen und Technik / Werft sind ja auch in Zeiten von Acars per Funk erreichbar. Auch hier: Flugfunkfrequenz.........


Gruss

Boxi

17

Donnerstag, 24. Juli 2008, 20:48

Ich habe doch aber den Passus in der AZF Pappe und auch im BZF 1 das ich zur Wahrung des Fernmeldgeheimnisses verpflichtet bin.Sag ich niemandem was ist doch alles erste Sahne! :hm:

"When my time on Earth is gone, and my activities here are past, I want they bury me upside down, and my critics can kiss my ass."Bob Knight

Those who would give up essential Liberty, to purchase a little temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety.."
(Benjamin Franklin)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Balu der Bär« (24. Juli 2008, 20:58)


18

Donnerstag, 24. Juli 2008, 21:18

Zitat

Original von Balu der Bär
Ich habe doch aber den Passus in der AZF Pappe und auch im BZF 1 das ich zur Wahrung des Fernmeldgeheimnisses verpflichtet bin.Sag ich niemandem was ist doch alles erste Sahne! :hm:


Das aber damit nichts direkt zu tun ... das bezieht sich auf das gesprochene Wort das mit Dir ... in Deiner Funktion ... wo auch immer und für was auch immer direkt mit Dir gewechselt wird oder wurde.

Ich bin auch im Besitz eines BOS- Sprechfunkzeugnisses und dort darf man ebenfalls nicht für sich selbst oder seine Einheit bestimmte Funkgespräche abhören, weitersagen sowieso nicht.


* BOS = Behörden Organisationen mit Sicherheitsaufgaben ( Polizei/Feuerwehr/THW / Katastrophenschutz /DLRG)
Gruß Klaus


Mein PC:ASUS Max VI / i7-4770K @ 4,5 GHz/GIGABYTE GTX 760 4095 MB / G.Skill 16GB DDR3-1866 / WD Black 1 TB / Sys: 256 GB ForceGS /FSX: 500 GB 840 EVO / TM-Warthog / FSX - ACC / OS: Win 7 64-Bit

19

Freitag, 25. Juli 2008, 01:41

Zitat

Original von ubootwilli
* BOS = Behörden Organisationen mit Sicherheitsaufgaben ( Polizei/Feuerwehr/THW / Katastrophenschutz /DLRG)


Das kenn ich, musste ich auch damals machen, hatte mir überlegt anstatt Krieg zu üben bei der Bundeswehr, lieber Rettungswagen zu fahren beim DRK... :luxhello:

Allerdings hatten alle möglichen Mitglieder zunächst Scanner im Einsatz um auf dem Weg zum DRK die "Einsatzgründe" mitzubekommen... :nein:

War demnach dann auch illegal, die Scanner wurden später dann durch Funkmeldeempfänger (Funkpager) ausgetauscht, und die empfingen den Funk ja dauerhaft nach der Alarmierung... :D

Gruß

Dirk
Gruß

Dirk 8)

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DC9-30

damm the taildragger

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Wohnort: Wien Umgebung

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20

Freitag, 25. Juli 2008, 07:59

Schießt nicht auf Spatzen,

Meld den Scanner einfach offiziell bei der Fernmeldebehörde an und die G`schicht hat sich - mit dem AFZ hast auch den entsprechenden Befähigungsnachweis. Da dürftest dann sogar die Sendetaste aktivieren und mitreden :D

Allerdings muß es dann ein Scanner sein der nur den Flugfunkempfang kann also von 107.00mhz bis 119.00mhz, alles drüber ist Dir dann nicht erlaubt!

Die Meldung kostet im Jahr net die Welt, zumindest in Österreich.
I hab mein Icom angemeldet und es gab nie ein Problem.
Ausserdem: wer lang fragt ....
BAF = Biafrian Airforce ...

Wir sehen uns im AVIATICUM - Wr.Neustadt

21

Freitag, 25. Juli 2008, 09:21

Zitat

Original von Superburschi

Zitat

Original von ubootwilli
* BOS = Behörden Organisationen mit Sicherheitsaufgaben ( Polizei/Feuerwehr/THW / Katastrophenschutz /DLRG)


Das kenn ich, musste ich auch damals machen, hatte mir überlegt anstatt Krieg zu üben bei der Bundeswehr, lieber Rettungswagen zu fahren beim DRK... :luxhello:

Allerdings hatten alle möglichen Mitglieder zunächst Scanner im Einsatz um auf dem Weg zum DRK die "Einsatzgründe" mitzubekommen... :nein:

War demnach dann auch illegal, die Scanner wurden später dann durch Funkmeldeempfänger (Funkpager) ausgetauscht, und die empfingen den Funk ja dauerhaft nach der Alarmierung... :D

Gruß

Dirk



wobei wenigstens bis 1990 :hm: glaub ich... das DRK/JUH / Malteser/ usw. noch nicht mal offiziell dazugehörten zu den BOS ... war soweit mir bekannt nur eine Sondergehnemigung ....


@DC9-30

so einfach mit dem anmelden ist das nicht, zumindest nicht in der BRD .... ich kenn das Theater von wegen BOS 4m /2m Funkgerate in PrivatKFZ einbauen ... für Führungskräfte :nein: :nein:
Gruß Klaus


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