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1

Samstag, 4. April 2009, 22:35

Vorsicht bei Eindruecken/Bildern von der AirSimmer-Beta!

Hallo liebe Flusi-Kollegen,

wie viele sicher schon mitbekommen haben, kann man eine Beta vom AirSimmer erwerben und die Entwicklung des Über-Airbusses begleiten. Das sei euch allen gegönnt. Aber bevor ihr im Überschwang der Gefühle hier große Bilder oder Eindrücke postet, überlegt euch das gut. Die Lizenzbedingungen, denen ihr beim Kauf der Beta zustimmt, untersagen nämlich genau das und das Entwicklerteam behält sich derbe Schadensersatzvorderungen vor bei Verstoss.

Insofern möchte ich euch nur eindringlich um eines bitten -> Genießt die AirSimmer-Beta, aber tut es still. In einem Forum kann jeder mitlesen und ihr wollt euch doch nicht ernsthaft wegen einem Bild oder einer vorschnell gemachten Äußerungen in teufels Küche finden.

In diesem Sinne...
Viele Grüße aus Berlin, Oliver

2

Samstag, 4. April 2009, 22:48

Wie geil!!!!


Man muss jetzt für Beta Tests schon zahlen!
Das nenne ich mal Vorschußlorbeeren!


Was hatte ich denn für ein Glück bisher.... :banghead:



Die Airsimmer-Jungs sind ab heute meine neuen "Helden der vollen Münder"
Ab jetzt haben sie das REX Team getoppt!


Mir kommt die Flusimarktwelt langsam immer verrückter vor!
Die drehen alle durch, ich weiß nur noch nicht warum....
Günter

endlich Berliner! :lol:
i7 930@4.2Ghz WaKü, GTX 580 3GB, 12GbRAM1600, Win10 64 Prof


3

Samstag, 4. April 2009, 22:59

Naja, bisher hab ich nur Betas gekauft - nur dass die sich Finals nannten. Wenigstens sind die Jungs ehrlich und verkaufen es nicht als Final und patchen nacher Jahrelang rum - solls ja auch geben :D

Die Lizenzklauseln sind allerdings bedenklich. Da steht wirklich, dass man sich bei Verstoss gegen die "nicht-posten-von-Bildern-und-Eindrücke"-Regel Schadensersatzforderungen von bis zu 200.000$ einhandeln kann. In Anbetracht der Tatsache, dass niemand sowas je liest und immer nur wegklickt, ist das schon nen heißes Eisen. Wenn man ein neues Addon hat, zeigt man es ja gern. Nur kann man sich hier schnell massiv Ärger einhandeln.

Daher wollte ich euch nur warnen bzw. drauf hinweisen. Was ihr dennoch tut un lasst, ist freilich eure Sache. Ich kann mir auch nur begrenzt vorstellen, dass AirSimmer das wirklich verfolgen würde, wenn so ein Fall auftreten sollte. Aber Vorsicht ist die Mutter der Porzelankiste.

Was AirSimmer angeht, denke ich, denen geht das Geld aus. Und die Idee des "Extended Teams" (genialer Marketing-Gag wiedermal) finde ich nicht wirklich schlecht. Man weiß ja, auf was man sich einlässt und dass man ein unfertiges Produkt erwirbt. Mein Problem ist eher, dass keiner weiß, wann und in welcher Form der AirSimmer je fertig sein wird. Da Vorschüsse zu verteilen finde ich nicht gerechtfertigt. Aber das mag jeder für sich entscheiden.

Mir gings nur um den Hinweis auf diese üblen Schadensersatz-Klauseln.

P.S.: Die Eindrücke und das Bild von Mario habe ich auf seine Bitte hin entfernt. Nicht das sich Beteiligte wundern... ;)
Viele Grüße aus Berlin, Oliver

4

Samstag, 4. April 2009, 23:06

Ich hab mir den Airsimmerthread nicht durchgelesen und den Rest wohl auch verpasst....

Wer hat sich denn von Euch da nun ins Betateam eingekauft?
Günter

endlich Berliner! :lol:
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5

Samstag, 4. April 2009, 23:08

Mir gings nur um den Hinweis auf diese üblen Schadensersatz-Klauseln.


Danke für den Tipp, werde auch meine Augen auf die weiteren Gebaren der Firma werfen ;) Ist schon echt interessant, was man heute so für Tricks auf Lager hat ...

Hoffentlich ist das Fordern von Schadensersatz nicht ein Zweck, der damit verfolgt wird :D

Soll ja sogar Hersteller von Addons geben, die mit der Androhung von juristischen Konsequenzen gegen unzufriedene Nutzer nicht sparsam sind, da hoffe ich doch, dass AirSimmer nicht dazu gehören wird ...

:bier:
Gruß

Dirk 8)

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6

Samstag, 4. April 2009, 23:46

Soll ja sogar Hersteller von Addons geben, die mit der Androhung von juristischen Konsequenzen gegen unzufriedene Nutzer nicht sparsam sind, da hoffe ich doch, dass AirSimmer nicht dazu gehören wird ...

:bier:


Die kenn' ich auch bzw. hab' in anderen Foren schon viel über die gelesen :bier: !
MfG
Dominik

7

Samstag, 4. April 2009, 23:56

Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass das Durchsetzen so einer Klausel sehr viel Sinn machen würde bzgl. der Erfolgs des Produktes. Kein Flusianer wird die 200.000$ berappen können/wollen und ein so hartes vorgehen dürfte der PR-Supergau sein. Aber warum baut man so eine Klausel dann ein? Vor allem, da man weiß, dass niemand sich je Lizenzbedinungen durchliest?

Mir kommt der AirSimmer etwas eigenartig vor. Vor zwei Jahren sollte der so gut wie fertig sein und dann kam lange Zeit gar nichts. Dann fing man an, Updates zu verfassen, woran man so zur jeweiligen zeit arbeitet und daraus ging hervor, dass über ein Jahr nach "knapp vor der Tür" noch nichtmal die Sounds final waren. Dann veröffentlicht man einen Release-Plan, der ähnlich CS alles in Blocks verkauft - wenns dann so langsam nach und nach stückweise entwickelt wurde. Und dann macht man die Beta gegen einen Obolus erwerbarbar (und bekommt damit ja willige kostenlose Tester) und droht denen mit drakonischen Strafen, sollten die es wagen, über den AirSimmer zu reden oder Bilder zu machen. Das versteh ich nicht recht bzw. finde ich sehr "gewöhnungsbedürftig".

Freilich wären Verisse etc in einem solchen Stadium nicht angebracht und Feedback im offiziellen Forum eher daheim. Aber warum sollte man den Leuten gegen derbe Strafen untersagen, hier und da ein paar Bilder und Meinungen zu posten. Kommt mir sehr unausgegoren vor, was die da treiben...

Ich bin kein ausgesprochener Airbus-Fan (If it ain't Boeing ...), aber selbst wenn ich einer wäre, wäre ich lieber etwas vorsichtig. Ich gönne euch (die ihr die Beta erworben habt) auf jeden Fall eine Menge Spass und hoffe, die Beta ist weit genug fortgeschritten, damit man auch Spass haben kann. Aber lasst euch nicht zu Bildern oder Meinungen hinreißen. Wer weiß, wie weit die AirSimmer wirklich gehen ...
Viele Grüße aus Berlin, Oliver

8

Sonntag, 5. April 2009, 00:04

Aber lasst euch nicht zu Bildern oder Meinungen hinreißen. Wer weiß, wie weit die AirSimmer wirklich gehen ...
So ist es und noch einmal danke für den Hinweis.
Regards,
Mario


9

Sonntag, 5. April 2009, 00:12

Wer weiß, wie weit die AirSimmer wirklich gehen ...


Die Summe ansich ist ja ein Hammer, bringt bestimmt Publicity :brav:

Firmen gibt´s ... :lol2: ... kaum zu glauben ...

:bier:
Gruß

Dirk 8)

Flusitechnisch nun in den Rentenstatus gewechselt

10

Sonntag, 5. April 2009, 05:48

Ich merke langsam das ich zu Alt werde
für so ein
Innovatives Modernes Hobby ...
Gruß Jürgen

11

Sonntag, 5. April 2009, 10:20

Na arg :nein:
Danke für den wirklich hilfreichen Hinweis, Oliver :thumb:

Immer brav das Kleingedruckte lesen :yes:
Gruß


12

Sonntag, 5. April 2009, 11:00

Zitat

Da steht wirklich, dass man sich bei Verstoss gegen die "nicht-posten-von-Bildern-und-Eindrücke"-Regel Schadensersatzforderungen von bis zu 200.000$ einhandeln kann


..ob es rechtlich haltbar wäre lassen wir aber dahingestellt. So wie es mir frei steht eine Software zu verkaufen, so müsste es mir auch freistehen Screens dieses von mir gekauften Produkts zu zeigen.

Gruß
Hans-Jürgen

13

Sonntag, 5. April 2009, 11:15

:lol:

Stimmt. Wo ist denn überhaupt deren Gerichtsstand ?
Gruß


14

Sonntag, 5. April 2009, 11:24

Zitat

Da steht wirklich, dass man sich bei Verstoss gegen die "nicht-posten-von-Bildern-und-Eindrücke"-Regel Schadensersatzforderungen von bis zu 200.000$ einhandeln kann


..ob es rechtlich haltbar wäre lassen wir aber dahingestellt. So wie es mir frei steht eine Software zu verkaufen, so müsste es mir auch freistehen Screens dieses von mir gekauften Produkts zu zeigen.

Gruß
Hans-Jürgen


Nicht umbedingt. Bei der Nutzung jeder gekauften Software stimmt man ja auch der EULA zu. Diese untersagt üblicherweise das Kopieren, Verleihen etc etc. Wenn man nun darin die Klausel einbaut, dass man keine Shots oder Meinungen posten darf, wird das Bestandteil der EULA und vom Nutzer mit dem üblichen "wegklicken" so akzeptiert. Bei der Installation gibts ja nicht umsonst dieses Extrafeld wegen "ich stimme der EULA zu". Wenn nicht, geht die Installation nicht weiter. So eine EULA kann sicher (wie manche AGB-Bestimmungen auch) unwirksam werden, aber das ist rechtliches Metier, das ich nicht genau kenne - bei der AGB schon, bei der EULA aber nicht.

Und dass du eine Software weiterverkaufen kannst/darfst, ist auch nicht gegeben - siehe diverse Titel, die sich zwangsweise an einen Steam-Account koppeln wie Empire TW etc etc.
Viele Grüße aus Berlin, Oliver

15

Sonntag, 5. April 2009, 12:50

Ich denke, dass sich solche Forderung nie und nimmer wird durchsetzen lassen. Ich kann ja auch in meine EULA reinschreiben "die Nutzung des Programms wird gegen Strafandrohung ausdrücklich untersagt". Das hätte rechtlich auch keinerlei Wirkung. Wenn ich etwas kaufe, kann ich es auch nutzen oder darüber schreiben. Ja, wo kämen wir denn da hin...
Gruß
Rüdiger
----------------------------
FS-SIMtimizer für FS9 und FS X (Version 2.1)

Mein System:
Core2 Duo E8400 - 4GB DDR2-SDRAM PC2-6400
Gigabyte EP35-DS3L - NVIDIA GeForce 9600 GT
WD 320GB - SATA2 Pioneer DVR-216D
Sharkoon Rebel 9 - Win XP32 SP3


16

Sonntag, 5. April 2009, 12:56

Das ist die Rechtsauslegung, wie wir sie in DLand und vielleicht Mitteleuropa gewohnt sind und wie es uns einleuchtet. Aber AirSimmer ist ja kein deutsches Team. Und wir sollten nicht immer von unseren Gewohnheiten und Verständniss auf andere Sitten und Regeln schließen. Ich weiß zum Beispiel nicht, wo der Gerichtsstand von AirSimmer ist und was dort geltendes Recht ist. Und dann sagen "bei uns ist es aber so" hilft nicht allzuviel.
Viele Grüße aus Berlin, Oliver

17

Sonntag, 5. April 2009, 13:03

Bei der Nutzung jeder gekauften Software stimmt man ja auch der EULA zu. Diese untersagt üblicherweise das Kopieren, Verleihen etc etc. Wenn man nun darin die Klausel einbaut, dass man keine Shots oder Meinungen posten darf, wird das Bestandteil der EULA und vom Nutzer mit dem üblichen "wegklicken" so akzeptiert.


Das stimmt nur, solange die Klauseln nicht sittenwidrig sind ;)

Das Posten meiner Meinung darf nicht bestraft werden, egal ob das in der EULA steht oder nicht und auch egal, wo der Gerichtsstand ist, denn ein Grundrecht in einer Demokratie darf nicht durch eine Klausel außer Kraft gesetzt werden :D
Weiterhin muss eine rechtsgültige EULA auch den Ort, bzw. den Firmensitz enthalten, denn man muss ja die Möglichkeit haben um Widerspruch einzulegen... Weiterhin gilt auch dann das Gesetz des Landes, wo gehandelt wird - wäre also ein Developer, der das in der EU verkauft eben an die Gesetze gebunden ;)

Deshalb würde ich aber auch solche Produkte nicht kaufen, meine Prinzipien sind eindeutig, es gibt mehrere Addon-Hersteller, die nicht mehr auf meinem Rechner landen, "DA" hat mich mit der Katana im Stich gelassen, "Ariane" hatte mir, für mein Ermessen, auch bereits zu viele negative Schlagzeilen gemacht und letztendlich kann ein "AirSimmer"-Addon, was mit solchen Klauseln in der EULA für Kopfschütteln sorgt, ebenfalls keinen Platz auf meiner HDD finden ... ;)

Meine Prinzipien sind da einfach und klar - Einmal auf die Nase gefallen und keine Nachbesserung = Boykott des Herstellers ;)

:bier:
Gruß

Dirk 8)

Flusitechnisch nun in den Rentenstatus gewechselt

18

Sonntag, 5. April 2009, 13:08

Wo steht bei den Menschenrechten was von einem Recht aufs Posten? :D

Aber sonst gilt das gleicht, wie ich eben schon sagte. Dass solche Regeln nicht sittenwidrig sein dürfen, ist deutsches (und vielleicht EU) Verständniss. Wir haben ja auch AGBs, die besonders gelagert sind und viele Dinge nicht dürfen. Anderswo gibts nichtmal AGBs. Und hier kauft man nicht in DLand ein, sondern direkt bei einem Hersteller im Ausland. War AirSimmer nicht ein franz-russisches Team? Wenn also russische Rechtslage hier Anwendung finden würde, würde mich gar nichts wundern.

"Weiterhin gilt auch dann das Gesetz des Landes, wo gehandelt wird - wäre also ein Developer, der das in der EU verkauft eben an die Gesetze gebunden" -> Was das angeht, wäre ich unsicher. Woher soll da ein Online-Shop, der sonstwo sitzt, wissen? Wenn ich als EU-Bürger beim FSS ein australisches Addon erwerbe, kann das weder FSS noch der australische Hersteller wissen. Wenn ein Produkt im Laden käuflich ist, dann stimmt das sicher, aber online?
Viele Grüße aus Berlin, Oliver

DLH A340/600

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19

Sonntag, 5. April 2009, 13:17

Hi Leute wollte mich auch mal einklinken :thumbsup:
Also Kaufen tust du in Kananda ( Toronto)
Jedenfalls steht das so auf meiner Paypal Rechnung !!!!!

Nur mann sollte nicht so vorreilig sein wie Ich oder beser lesen :yes:
Denn jetzt hab Ich den Bus aber kann Ihn nicht Fliegen weil er im FSX noch net läuft :cursing:
Naja muss Ich jetzt halt nur bissel warten bis die Final Relaesed wird und dann gibbet ihn ja auch für den FSX :D
Muss ja zum glück dann nichts mehr Bezahlen !!!!

Aber ein bisschen ärgern tut mich meine blödheit schon :banghead:



Grüsse Torsten

Mit Besten Grüssen
Torsten
:flieger:




20

Sonntag, 5. April 2009, 13:22

Die FSX und FS9-Version kommen aber nicht gleichzeitig. Laut diesem Release-Fahrplan kommt erst die Final für den FS9, dann ein Addon (was ein paar Funktionen hinzufügt) und dann erst die FSX-Fassung. Das kann also noch ne ganze weile dauern.
Viele Grüße aus Berlin, Oliver

21

Sonntag, 5. April 2009, 13:24

Wo steht bei den Menschenrechten was von einem Recht aufs Posten? :D


Stimmt, demokratische Grundrechte passt da besser ;)

Woher soll da ein Online-Shop, der sonstwo sitzt, wissen? Wenn ich als EU-Bürger beim FSS ein australisches Addon erwerbe, kann das weder FSS noch der australische Hersteller wissen. Wenn ein Produkt im Laden käuflich ist, dann stimmt das sicher, aber online?


Naja, es ist halt so, wenn man einen Onlineshop hat, dann muss man ja Ware verschicken, und wenn man das tut, dann ist es ja außerhalb der EU ein Exportgeschäft, also muss ja ein Firmensitz vorhanden sein ...
Wenn man nun seine EULA so konstruiert, dass die Klauseln in manchen Ländern, in die ja per Versand exportiert wird, keine Gültigkeit haben, egal ob der Nutzer sie anklickt oder nicht - das hatten wir schon mit MS und den Betriebssystemen ;) - dann hat man halt in´s Leere geschossen als Hersteller mit seinen "Drohungen" :D


Grundsätzlich gilt in Deutschland:

Der Käufer hat in Deutschland das Recht die EULA als AGB zu betrachten, das bedeutet also, die EULA muss vollständig lesbar VOR dem Onlinekauf verfügbar sein, das bedeutet allerdings noch nicht, dass er daran gebunden ist, denn BGB §307, BGB §308 und BGB §309 regeln das Recht auf die Verwendung von erworbenem Eigentum und die Rechte der Verträge mit den Klauseln, die zustande kommen - Da mache ich mir deshalb keine weiteren Sorgen ;)

:bier:
Gruß

Dirk 8)

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22

Sonntag, 5. April 2009, 13:30

ohhhhhhhh man mach mir Mut :flieger:

Naja die License die Ich erworben habe bleibt ja gültig .
Also das Upgrade Kostet zum glück nichts mehr ,vieleicht wird es ja noch in diesem Jahr was

Das Aussenmodell habe Ich ja zum glück mal sehen können auch im FSX sowie das Virtuelle Cockpit :flieger:
Insofern lohnt sich das warten auf die Final Version für den FSX


Grüsse Torsten

Mit Besten Grüssen
Torsten
:flieger:




23

Sonntag, 5. April 2009, 14:07

Ich hab mich neulich mal ein wenig über Screenshots informiert.
Demzufolge dürfte man nicht mal Screenshots von Windows an sich posten (Stichwort Desktop)

Auf der Microsoftseite steht aber ausdrücklich dazu, dass sie das tolerieren.

Man dürfte streng genommen auch keine Spielescreenshots erstellen und posten.
Wobei da sicherlich eine Rolle spielt, zu welchem Zweck das geschieht und wie weit ein Screen in einem öffentlichen Forum als privat angesehen wird...


Torsten könnte aber per PN mal nen paar Screenshots dem Team zukommen lassen, wir prüfen dann, ob man den veröffentlichen kann :D
Günter

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hasegawa

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24

Freitag, 1. Januar 2010, 15:08

Kann eine kanadisch-russisch-ukrainische Firma (Wo ist eigentlich deren Firmensitz und Gerichtsstand?) in Deutschland oder in Österreich eine 200.000 Dollar-Forderung juristisch durchsetzen und eintreiben? Schon die Anwaltskosten dürften nicht unbeträchtlich werden...
Ich habe mich zwar in dem Forum registriert, aber den Kauf der Becta-Version über den flight1.wrapper nie vollzogen, weil mir die Vertragsbedinungen nicht gefallen haben. Gilt für mich damit der Knebel auch?
Andreas R. Schmidt
Potsdam und Riga

25

Samstag, 2. Januar 2010, 08:45

Wie auch immer, für mich persönlich ein Beleg dass es sich mehr um eine massive Erweiterung des Testteams handelt als ein wirklich gutes Betatestteam aufzubauen. Eine kleine Mannschaft ist mit einer NDA ja gut unter Kontrolle zu halten, im Falle Airsimmer ist das wohl nur schwer möglich. Noch dazu dass man dafür zahlen darf und dann nicht mal veröffentlichen ?

Als Kunde lasse ich mich nicht gerne bedrohen, und als Tester noch weniger. Immerhin tragen die Tester ja einiges zur Entwicklung bei. Haben das schon "gut gemacht", die Airsimmer. Geld lukriert, Tester in Massen, absolute Kontrolle über Veröffentlichungen durch Klagsandrohungen. :nein:

Ne, absolut nichts für mich :vogel:
Gruß


26

Samstag, 2. Januar 2010, 13:31

Der Begriff "seriös" ist in meinen Augen auch hier fehl am Platze ;)
Wenn der Einzelne wirklich nachlesen würde, dann hätte man vermutlich sicherlich ein anderes Verhalten der "Betatester" :pfeif:
Aber ich denke mal - die wenigsten lesen wirklich nach, was dort in der "Lizenz" steht ...

Hatte schon einmal einen Kauf einer anderen Software nicht gemacht weil meines Erachtens mit Drohungen gegen Kunden agiert wurde...

:bier:
Gruß

Dirk 8)

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27

Sonntag, 3. Januar 2010, 09:19

Etwas Interessantes dazu hab ich im Aerosoft A320-Thread gefunden, passt ja irgendwie ;)
Gruß


28

Sonntag, 3. Januar 2010, 10:07

Verstehe ich das Richtig
Airsimmer haben sich darüber beklagt das Aerosoft denen Hervoragende Arbeit bescheinigt
und meint deren VC ist besser als das eigene :thumbsup:
Gruß Jürgen