Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Stubenflieger« (25. April 2010, 14:56)
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »EDUG-West« (25. April 2010, 18:52)
dass man dort einen Standort oder Namen angeben soll
Ach ja, zur Thema Gesetzeslage: es gibt einen Privat-Piloten, der diese Geschichte durch eine Klage vor Gericht prüfen lässt! Er ist mit seinem Privatflugzeug (Einmot Propeller) unterwegs gewesen und hat seine Flugroute von einem Bekannten zugemailt bekommen. Dies entspricht nicht seiner Vorstellung von Privatsphäre.
Vermutlich ist es auch so - ich stelle mir grade vor wie der Privatpilot seiner Frau mitteilt er sei nach München zum Meeting und sie sieht ihn nach Berlin zu Geliebten fliegen
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