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Donnerstag, 20. Oktober 2011, 13:34

Regelungen für Rettungsflieger?

Hallo,


mal eine Frage, welche Regelungen Rettungsflieger (insbesondere natürlich Helicopter, aber auch interessant Starrflügler) beachten müssen, bzw. welche Sonderberechtigungen diese haben?


Also Dinge wie:

Flughöhe über bewohnten Gebiet (z.B. Berlin)
Wetterbedingungen (Grenzen)
Nachtflüge erlaubt?
Geschwindigkeiten?

Wie verhält es sich mit Aussenlandungen?
Wo überall?

Und was es eben sonst an Besonderheiten gibt ...


recht herzlichen Dank für die profunden Antworten!
Günter

endlich Berliner! :lol:
i7 930@4.2Ghz WaKü, GTX 580 3GB, 12GbRAM1600, Win10 64 Prof


2

Donnerstag, 20. Oktober 2011, 13:59

Mein Senf zu den Starrflüglern:

Werden bei uns lediglich als Heimholung für Patienten aus dem Ausland oder für schnelle Organtransporte verwendet, Regelungen hierbei unterliegen der EU-OPS 1 bzw dem Operations Manual der jeweiligen Firma (was wiederum restriktiver sein darf als EU-OPS). Hierbei gibts aber so gut wie keine Off-Airport Operations. Vom Unfallort wird mit dem Heli geholt, Starrflügler verkehren nur von Flugplätzen oder größeren Airports. Was man aber macht ist am Funk "Ambulance" oder manchmal auch "Medical" ans Callsign anzuhängen, damit die Controller gleich wissen was Sache ist. Damit hat sich in den allermeisten Fällen das Thema Lärmschutz, Speed Restriction oder Holding erledigt, weil man als Priority Traffic behandelt wird. Da gibts dann auch mal Vorrang vor Würdenträgern.

Da solche Flüge bis auf das Priority Handling wie normale kommerzielle Flüge gehandelt werden, gelten auch die gleichen Regeln bezüglich Minima etc. Nachtflüge sind definitiv erlaubt, selbst bei Nachtflugverboten. Ambulanz darf in der Regel.

Allgemein sind die Ausnahmeregelungen für die Privilegien von Ambulanzfliegern (speziell Aussenlandungen usw) im jeweiligen Landesrecht enthalten, global gültige Aussagen kann man hier nicht machen. Ich vermute mal daß das dieser Punkt auch auf die Helis zutrifft, zumal die deutlich seltener grenzüberschreitende Ambulanzflüge machen. Falls Du für Deutschland genau wissen willst was Sache ist in der Richtung, in Deiner AIP müsst es stehen. :)

:bier:
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3

Donnerstag, 20. Oktober 2011, 19:46

Hi Günter, Martin hat ja bereits geantwortet und klar definiert gibt es alles zum nachlesen wie er schrieb in den EU-OPS 1 bzw. dem Operations Manual des Flugbetriebs.

Hier aber Schnellantworten für die geweblichen, nicht militärischen Hubis:


Hallo,


mal eine Frage, welche Regelungen Rettungsflieger (insbesondere natürlich Helicopter, aber auch interessant Starrflügler) beachten müssen, bzw. welche Sonderberechtigungen diese haben?


Also Dinge wie:

Flughöhe über bewohnten Gebiet (z.B. Berlin) -> gemäss offizieller VFR bzw. je nach Operation IFR Minimas, ausser die Operation erfordert es tiefer (Suchflüge z.B.)
Wetterbedingungen (Grenzen) -> gemäss offizieller VFR bzw. je nach Operation IFR Minimas
Nachtflüge erlaubt? -> Ja, VFR oder IFR, je nach Operation. Entscheidung auch bei LFZ Führer
Geschwindigkeiten? -> Unrelevant bei Hubis, meistens MCT powersetting bei Primäreinsätzen

Wie verhält es sich mit Aussenlandungen? -> Überall, generelle Aussenlandegenehmigung bei der Behörde. Entscheidung beim LFZ Führer wo und wie und mit möglichst gerinstem Schaden für Beteiligte und Gegenstände
Wo überall?

Und was es eben sonst an Besonderheiten gibt ... -> In Mission, also als "Christoph" oder Ambulance" (STS/HOSP) Vorfahrt vor allen Anderen, auch dem A380


recht herzlichen Dank für die profunden Antworten!


24h- Betrieb wird ja heute schon von den zwei Grossen Unternehmen durchgeführt, das Fliegen mit NVG (Restlichtverstärrkern) und dafür grundausgestatteten Fluggeräten ist teuer und wird möglicherweise in Zukunft stattfinden. Die Kosten halt...will ja alles bezahlt werden, nur keiner will bezahlen ?( , gerettet wollen sie aber alle werden..

Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von »Nico081« (20. Oktober 2011, 20:02)


Magic

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4

Donnerstag, 20. Oktober 2011, 21:42

Moin!

Also generell gelten für die Betreiber von Luftfahrzeugen im gewerblichen Betrieb die EU-Ops 1 (Flächenflieger) oder EU-Ops 3 (Helikopter).

Die Flächenflieger genießen bei entsprechendem Eintrag im Flugplan (Hosp etc.) Vorrang und fallen auch nicht unter die Nachtflugbeschränkungen.
Bei den Helikoptern ist noch zu beachten das für den Einsatz im Such und Rettungsdienst oder als Rettungsflieger im komerziellen Einsatz immer ein Hubschrauber mit min. 2 Turbinen gefordert ist.

Zum Thema "Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe bei Überlandflügen" und "Außenlandungen" sei zu sagen das die Unternehmen die die Genehmigung zur Durchführung von Rettungsflügen eine generelle Genehmigung haben im Rettungsdienst überall zu landen und auch unterhalb der Sicherheitsmindesthöhen (auch außer zum Zwecke des Starts oder der Landung) zu operieren.

Allein die Regelung mit den min. 2 Motoren für den Betrieb eines Rettungshubschraubers hat dafür gesorgt das die Bundeswehr kaum noch im zivilen SAR Dienst operieren. Die Ausnahme für den Betrieb der noch vorhandenen Bell UH-1D läuft bald aus, dann ist es erstmal ganz vorbei.

;)
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5

Donnerstag, 20. Oktober 2011, 21:49

..Was sich ja prinzipiell mit meinen Antworten weiter oben deckt.


Ja bei den zivilen Organsationen flog die BO105 seit einiger Zeit aus dem Wettbewerb.

Die ist zwar FAR26 zugelassen und zweimotorig, erfüllt aber die neu erfundene sogenannte CAT A performance nicht, deshalb fliegt sie nichtmehr gewerblich Luftrettung in EU Ländern.

Wer also preiswert BO105 CBS-4 und -5 super five kaufen möchte, in Deutschland gibts massig im Angebot ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von »Nico081« (20. Oktober 2011, 22:00)


6

Donnerstag, 20. Oktober 2011, 22:01

Wobei man sagen muss, dass die EC 135 einfach viel mehr Platz gegenüber der BO 105 bietet.

Nachts wird natürlich auch geflogen, meist aber nur Verlegungen, folglicherweise fliegen eigentlich nur Intensivtransporthubschrauber oder Dual-Use-Helis (wird für Rettungseinsätze und Verlegungen benutzt) diese Einsätze. Bei Notfalleinsätzen muss die Landefläche von der Feuerwehr ausgeleuchtet werden, und NVGs werden bisher nur in München und Regensburg eingesetzt. Ob das ausgeweitet wird, wird man sehen, aber hier und da schnappt man den Wunsch nach 24H Standorten für Notfalleinsätze (Primäreinsätze) auf.

Magic

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7

Donnerstag, 20. Oktober 2011, 22:45

..Was sich ja prinzipiell mit meinen Antworten weiter oben deckt...


Hab ja nichts anderes behauptet... ;)
:winke:
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8

Donnerstag, 20. Oktober 2011, 23:02

Na dann,.. :bier:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Nico081« (20. Oktober 2011, 23:03)


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Freitag, 21. Oktober 2011, 08:55

Vielen herzlichen Dank für Eure aufschlußreichen Antworten!!!!


:thx:
Günter

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