In der Regel ist es so:
Wenn du ein Bausatzflieger (Ultraleicht oder ähnliches) kaufst, und es selber zusammenbaust, dann darfst du nach erfolgter Abnahme durch einen LBA-Prüfer zulassen und auch selber fliegen.Und damit auch selber reparieren.
Wäre ja auch nonsens, wenn der "Erbauer" nicht selber daran gehen darf, und seine Wartung durchführen darf......
Dies beinhaltet jedoch nicht einige Komponenten, wie die Avionik oder den Motor, wenn es dabei nicht um die normale Wartung geht.
Instandsetzung an solchen Geräten.
Wenn man gewerblich fliegt, muss der Flieger in einem lizensierten und zertifizierten Betrieb gewartet werden.
Die Art der Wartung, wer was machen darf, das ist im Allgemeinen in der JAR-OPS oder in der EASA Parts M, 21, 66, 145 und 147 bestimmt.
Wenn ihr die Begriffe in google schmeisst findet ihr ausreichend Material.